Rechtliche Grauzone

Impfnachweis aus dem Container: Ist das erlaubt?

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Berlin -

Digitale Impfnachweise gleichzeitig mit Bürgertests in den schon vorhandenen Containern anzubieten, scheint eigentlich ein logischer Schritt. Aber ist das überhaupt erlaubt?

Das Ausstellen von digitalen Impfzertifikaten sollte als Leistung eigentlich an Apothekenräume gebunden sein. Trotzdem bieten viele Apotheken diesen Service nun auch in den Containern an, in denen bisher Bürgertests stattfinden. Das nutzt vorhandene Kapazitäten, die durch den Rückgang der Nachfrage nach Corona-Tests freigeworden sind, und hält den Alltagsbetrieb frei.

Während diese Container häufig direkt nur eine Kabellänge entfernt von der Offizin stehen, gibt es auch einige, die sich mehr als nur einen Fußmarsch von der betreibenden Apotheke entfernt sind. Der erste Fall scheint unproblematisch. Wie aber ist die Situation, wenn der Container zu weit entfernt steht? Und wer stellt dort Impfzertifikate aus? Zwar dürfen auch Apothekengehilfen ausstellen, in den eigenen Apothekenräumen kann das jedoch von Apotheker:in und PTA begleitet werden.

Auf Nachfrage von APOTHEKE ADHOC bestätigte ein Apotheker, der einen Container in einiger Entfernung zur Apotheke betreibt, dass man ihm beim Verband nicht hatte weiterhelfen können. Es handle sich um eine rechtliche Grauzone – er solle seinen Service am besten nicht bewerben, so die Antwort auf seine Nachfrage. Presseanfragen an die Abda bezüglich der Situation blieben bisher unbeantwortet.

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