Die Freie Allianz der Länder-KVen (Falk) stellt sich mit deutlichen Worten gegen Grippeschutzimpfungen in Apotheken. Das Argument: Pharmazeuten seien nicht qualifiziert genug und es blieben bei einer solchen Regelung offene Fragen – beispielsweise nach der Hygiene in Apotheken.
Die Vereinigung von Kassenärzteverbänden lässt keine Zweifel daran aufkommen, was sie von den aktuellen Plänen hält, Grippeimpfungen durch Apotheker in Modellprojekten zu testen: „Ohne Notwendigkeit sollen die etablierten und funktionierenden Strukturen durchbrochen werden und klar definierte Zuständigkeiten geändert werden“, heißt es in dem Falk-Schreiben. „Impfen ist Sache des Arztes.“
Denn, so der Verband, lediglich die Ärzte hätten die notwendigen Qualifikationen, um eine Impfung durchzuführen: So würden die niedergelassenen Ärzte ihre Patienten und deren Patientengeschichte kennen. Gerade bei den Risikogruppen, für die eine Grippeschutzimpfung empfohlen wird, also Menschen ab 60, Schwangere sowie Kinder und Jugendliche, sei „die Impfung beim Arzt des Vertrauens richtig aufgehoben“.
Doch sieht Falk Impfungen in Apotheken nicht nur als falschen Weg, weil die Ärzte besser wären, sondern auch weil es den Apotheken nicht zuzutrauen sei: „Grippeschutzimpfungen in Apotheken werfen zahlreiche Fragen auf: Wie steht es um die Hygienebestimmungen, die Privatsphäre der Patienten oder den Datenschutz in Apotheken?“, heißt es da beispielsweise. So seien Injektionen, also auch Impfungen, Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit, „die denjenigen vorbehalten bleiben sollten, zu deren Berufsausbildung so etwas gehört und die dafür auch haften“.
So fragt der Verband auch, welche Handlungskompetenz Apotheker bei Komplikationen hätten oder ob das Berufsrecht der Apotheken im Einklang mit „dieser Regelung“ stehe. Den einzig gangbaren Weg, um die Durchimpfungsrate der Bevölkerung zu erhöhen, sieht Falk deshalb in Maßnahmen zur dauerhaften Behebung von Impfengpässen oder zur Honorierung von Impfberatungen auch unabhängig von einer anschließenden Impfung – „nicht die Einführung von Kompetenzwirrwarr!“, so der Verband.
In der „Freien Allianz der Länder-KVen“ haben sich acht Kassenärztliche Vereinigungen zusammengeschlossen, nämlich die von Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein, Westfalen-Lippe, Hessen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Saarland. Nach eigenen Angaben repräsentiert sie rund 111.000 Mitglieder und damit rund zwei Drittel der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Deutschland.
Während sie den Apothekern ärztliche Tätigkeiten absprechen, hatten die Falk-Mitglieder umgekehrt kein Problem mit möglichen Kompetenzübertragungen von Apothekern auf Ärzte: 2012 sprach sich die Vereinigung dafür aus, ein für den Bereitschafts- beziehungsweise Notdienst und nur für bestimmte Wirkstoffe und Medikamentengruppen ein eingeschränktes, vertraglich geregeltes Dispensierrecht einzuführen.
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