Nur wenige Apotheken mit dabei

Impfen in der Apotheke: Umwidmung von Räumlichkeiten anzeigen Alexandra Negt, 04.02.2022 16:22 Uhr

In Berlin müssen Räumlichkeiten, die für die Durchführung von Corona-Schutzimpfungen genutzt werden, unter Umständen beim LaGeSo angezeigt werden. Foto: Mihail Pustovit/ Shutterstock.com
Berlin - 

In Berlin bieten ab kommendem Dienstag erste Apotheken auch Corona-Impfungen an. Allerdings ist das zunächst nur vereinzelt der Fall. Das könnte auch daran liegen, dass Räumlichkeiten, die normalerweise anderweitig genutzt werden, beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) angezeigt werden müssen.

In der Hauptstadt ist erneut eine Debatte um räumliche Vorgaben entbrannt. Anders als im November geht es diesmal jedoch nicht um Räumlichkeiten, die zur Durchführung von Corona-Tests genutzt werden, sondern um die Durchführung von Corona-Impfungen. Die Berliner Apothekerkammer informiert darüber, dass eine Durchführung der Immunisierungen auch außerhalb der Raumeinheit der Apothekenbetriebsräume möglich ist. Die Umwidmung von ansonsten anderweitig genutzten Räumlichkeiten (beispielsweise Lagerräume) muss allerdings beim LaGeSo angezeigt werden. Eine Erweiterung oder Aktualisierung der bestehenden Betriebserlaubnis sei nicht erforderlich.

Folgende Anforderungen müssen in Berliner Apotheken weiterhin erfüllt sein:

  • Die Größe der übrigen Apothekenbetriebsräume muss weiterhin die Anforderungen der Apothekenbetriebsordnung erfüllen, sprich die Grundfläche muss zusammen mindestens 110 Quadratmeter betragen.
  • Der für Impfungen genutzte Raum muss, sofern er nicht direkt über die Offizin zugänglich ist, ohne Betreten anderer Betriebsräume erreichbar sein.
  • Impfungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten könnten nach Ansicht des LaGeSo auch im Beratungszimmer oder anderen Räumlichkeiten durchgeführt werden. Es muss sichergestellt werden, dass Unbefugte keinen Zutritt haben.
  • Erfolgt bis zur regulären Öffnung der Apotheke ein „Rückbau“ des Impfzimmers, so muss beim LaGeSo keine Anzeige erfolgen.

Arzneimittelversorgung hat Vorrang

Geimpft werden kann theoretisch rund um die Uhr. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln unbedingt sicherzustellen ist und Vorrang gegenüber der Durchführung von Covid-19-Impfungen hat.

Viele Apotheken werden es wohl nicht sein, die ab kommender Woche in der Hauptstadt Corona-Schutzimpfungen anbieten. Aus Sicht des Berliner Apotheker-Vereins (BAV) liegt das unter anderem an dem Umstand, dass zahlreiche Apotheken noch nicht über Räume, die für Impfungen geeignet seien, verfügen. Ob ein Umbau von Räumlichkeiten angemessen und sinnvoll sei, müsse sich erst noch zeigen. Die Nachfrage nach Corona-Impfungen sei im Moment relativ gering.

Eine Umfrage des BAV im Januar hatte ergeben, dass sich etwa die Hälfte der Teilnehmer:innen vorstellen kann, an der Impfkampagne teilzunehmen. Geantwortet hatten seinerzeit 200 der rund 800 Apotheken. Seit geraumer Zeit laufen entsprechende Schulungen. Nach Absolvierung des Theorieteils erfolgt die praktische Schulung in Präsenz.