Kinderärzte: Kein Problem mit Apothekern APOTHEKE ADHOC/dpa, 18.06.2015 12:02 Uhr
Die Kinder- und Jugendärzte können sich eine beratende Rolle für die Apotheker beim Impfschutz vorstellen. Die Pläne von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zur Impfpflicht in Schulen und Kindergärten halten sie für nicht ausreichend.
„Eine zusätzliche Impfberatung durch den Apotheker halte ich für nicht notwendig, aber auch nicht hinderlich“, sagte der Sprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), Dr. Ulrich Fegeler. Eine solche Impfberatung müsse sich jedoch an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausrichten und dürfe keine Alternativschemen bedienen. Sie kann aus Sicht des BVKJ die ärztliche Impfberatung nicht ersetzen.
Die ABDA hatte die Apotheker im Rahmen der Diskussion um Gröhes Präventionsgesetz ins Gespräch gebracht. Fegeler bezieht sich auch auf eine Äußerung der gesundheitspolitischen Sprecherin der Grünen. Kordula Schulz-Asche hatte gesagt, dass sie sich Apotheker als Impfberater vorstellen könne. Im Präventionsgesetz der Bundesregierung kommen die Apotheker jedoch nicht vor. Der Bundestag stimmt in dieser Woche darüber ab. Gröhe will damit eine verpflichtende Impfberatung durch den Kinder- und Jugendarzt erreichen.
Kinder ohne Impfschutz könnten laut dem Gesetzesentwurf von Kitas, Schulen und anderen Gemeinschaftsunterkünften ausgeschlossen werden, wenn dort die Masern ausbrechen. Die Grünen halten diese Regelung für zu rigide, den Ärzten geht sie nicht weit genug. Bereits auf dem Ärztetag hatten sie die Politik zum Handeln aufgefordert. Dem BVKJ reichen die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen für einen besseren Impfschutz von Schul- und Kindergartenkindern nicht.
Schon heute könnten Personen ohne ausreichenden Impfschutz vom Kita- oder Schulbesuch ausgeschlossen werden, sagt der BVKJ. Neu sei in dem geplanten Gesetz, dass Eltern vor der Erstaufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schulen schriftlich eine ärztliche Beratung über den Impfschutz nachweisen müssten. Der Ärzteverband fordert eine Impfpflicht für jeden, der in überwiegend öffentlich finanzierten Einrichtungen wie Kita, Kindergarten oder Schule aufgenommen wird oder dort Kinder betreut.
Ähnlich wie die Grünen halten die Kinder- und Jugendärzte von Sanktionen gegen Eltern nichts: „Wenn wir überhaupt von Sanktionen sprechen, dann gegen Ärztinnen und Ärzte, die vom Impfen abraten und Eltern verunsichern“, sagt BVKV-Präsident Wolfram Hartmann. Die Impfberatung und -überprüfung bei Kindern und Jugendlichen durch den Kinder- und Jugendarzt finde vor allem im ersten und zweiten Lebensjahr statt. Dadurch liege die Grundimmunsierung bei knapp 95 Prozent. „Damit ist fast die erstrebte Herdenimmunität erreicht“, so der BVKJ.
Die Auffrischimpfungen im sechsten und zwölften Lebensjahr seien jedoch noch verbesserungswürdig. Der BVKJ hält die verpflichtende Beratung vor Eintritt in die Schule oder eine Gemeinschaftseinrichtung für nicht ausreichend, insbesondere im staatlichen Bereich. Hier müsse nicht nur beraten werden, sondern gewährleistet sein, dass alle Kindergartenkinder, Schüler, Erzieher und Lehrer die von der STIKO empfohlenen Impfungen haben.