Gericht reduziert Haftstrafe

Impfausweise: PTA fälschte für Liebhaber

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Berlin -

Wegen mehr als 1000 gefälschter Corona-Impfnachweise ist eine Mitarbeiterin einer Münchner Apotheke zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Ihr Bekannter, der die Impfzertifikate im Darknet verkauft hatte, erhielt unter anderem wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und neun Monaten, wie ein Sprecher des Landgerichts München I am Freitag sagte. Bei beiden sei ein Teil der Strafe bereits durch die Untersuchungshaft abgegolten.

Die Schuld des Duos stand nach einem Urteil des Landgerichts vom November 2022 bereits fest. Doch nach einer Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof (BGH) musste das Landgericht noch einmal über das Strafmaß entscheiden. Dabei reduzierte sich die Strafe der Frau nun um sechs, die des Mannes um drei Monate. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die beiden hatten im Jahr 2021 über mehrere Monate hinweg im großen Stil Impfzertifikate gefälscht. Diese bot der Angeklagte im Darknet zum Verkauf an, insgesamt soll er so über 130.000 Euro eingenommen haben. Dass die PTA mit einer niedrigeren Haftstrafe davonkam als ihr Komplize, lag auch an ihrem frühzeitigen Geständnis. Der Mann hingegen sei mit höherer krimineller Energie vorgegangen und habe finanziell allein von den systematischen Fälschungen profitiert, betonte das Gericht.

Die Mittfünfzigerin hatte laut Gericht im Jahr 2017 eine kurze Affäre mit dem Enddreißiger gehabt und danach eine toxische Beziehung mit ihm geführt, in der sie laut Gericht immer wieder versucht hatte, sich die Zuneigung des Mannes durch finanzielle Gefallen zu sichern. Sie hatte eigentlich gar keine Revision beantragt, aber auch ihre Strafe wurde durch den BGH reduziert.

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