Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes

Keine Haftung für Impfschäden, weniger Geld für PCR

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Berlin -

Ärzte haben bei korrekt durchgeführter Schutzimpfung von Personen unter 60 Jahren mit Impfstoff von AstraZeneca oder Johnson & Johnson (J&J) kein Haftungsrisiko für Impfschäden. Darüber hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informiert. Das sehe das geänderte Infektionsschutzgesetz (IfSG) vor. 

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen freut sich über die Aktualisierung: „Damit besteht endlich Rechtssicherheit“, sagte er. Die Ständige Impfkommission (Stiko) habe ihre Empfehlungen bereits vor einigen Wochen dahingehend angepasst, dass Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca oder J&J „nach ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz durch den Patienten“ auch bei unter 60-Jährigen möglich seien.

Mit dem nun geänderten § 60 IfSG könnten alle Personen einen etwaigen Versorgungsanspruch geltend machen. Diesen hätten damit auch unter 60-Jährige, die sich für Vaxzevria oder Janssen entschieden. Der Arzt trage dadurch kein Haftungsrisiko für Impfschäden, wenn er die Impfung ordnungsgemäß durchführe, so die KBV.

Neu sei auch, dass die Vergütung für PCR-Tests für Ärzte zum 1. Juli von bislang 39,40 auf 35,00 Euro pro Test abgesenkt werde. Dies habe der Erweiterte Bewertungsausschuss gegen die Stimmen der KBV beschlossen. „Der Beschluss betrifft ausschließlich kurative PCR-Tests bei GKV-Versicherten, die nach EBM vergütet werden.“ Alle anderen PCR-Tests würden nach der Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) mit 43,56 Euro honoriert. Apotheken erhalten für die Abstrichnahme 12 Euro je Test.

 

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