Immobilien

Ex-Kassenchef muss 4,6 Millionen Euro zahlen

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Berlin -

Der ehemalige Vorstand der BIG direkt, Frank Neumann, muss seinem ehemaligen Arbeitgeber 4,6 Millionen Euro Schadensersatz zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) entschieden. Neumann hatte 2009 Räume in der Nähe des Dortmunder U angemietet – weit über den Bedarf der Kasse hinaus. Die überflüssigen Mieten muss Neumann nun zurückzahlen.

Anfang 2011 war die BIG in die neuen Räume in der Dortmunder Innenstadt gezogen. Damals ging man davon aus, dass die Kasse schnell wachsen würde: Für eine Million Versicherte waren 950 eingeplant und für diese 19.000 Quadratmeter. Bei der BIG ging man davon aus, dass sich der Versichertenstamm durch ein aggressives Marketingkonzept verdreifachen würde. Aktuell hat die Kasse etwa 400.000 Versicherte.

Neumann schloss zusammen mit seinem Stellvertreter insgesamt drei Mietverträge über insgesamt 15.000 Quadratmeter. Einen vierten Vertrag über weitere 4000 Quadratmeter Büroflächen und rund 1700 Quadratmeter Terrassen-, Archiv- und Lagerflächen unterzeichnete er allein.

An dem Standort arbeiteten jedoch nie mehr als 550 Angestellte der BIG. Im November 2011 schaltete sich das Bundesversicherungsamt (BVA) ein und kritisierte die angemieteten Flächen als „überdimensioniert“. Auch der Bundesrechnungshof prüfte und beanstandete die Anmietung. Im November 2013 beschloss der Verwaltungsrat der BIG, gegen den ehemaligen Vorstand zu klagen.

Die Richter am OLG stellten fest, dass rund 4000 Quadratmeter bedarfswidrig angemietet worden waren, Büro- und Nebenflächen sowie Terrassen-, Archiv- und Lagerflächen. Zwischen 2011 und Ende März 2015 sei der Kasse dadurch ein Schaden von 4,6 Millionen Euro entstanden.

Die Richter waren überzeugt, dass Neumann die Pflichten seines Dienstvertrags mit der BIG direkt schuldhaft verletzt hat. Daher muss der ehemalige Kassenvorstand den entstandenen Schaden ersetzen. Doch dabei bleibt es nicht: Er wurde außerdem verurteilt, den weiteren Schaden aus der pflichtwidrigen Anmietung auszugleichen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) haben die Richter zwar nicht zugelassen, allerdings kann Neumann dagegen Beschwerde einlegen.

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