Im Kabinett beschlossen: BMG-Gesetze im Überblick Laura Schulz, 17.07.2024 17:47 Uhr
Patientinnen und Patienten mit akuten Anliegen sollen nicht mehr so oft stundenlang in Notaufnahmen warten, sondern vorab eine bessere Orientierung bekommen. Darauf zielen Gesetzespläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), die das Bundeskabinett heute auf den Weg gebracht hat. Demnach sollen in Kliniken Anlaufstellen entstehen, an denen man je nach Dringlichkeit weitergeleitet wird – in die Notaufnahme oder eine nahe Praxis. Ausgebaut werden sollen solche Vorabeinschätzungen auch über die bundesweite Telefonnummer 116 117. Auf den Weg brachte die Regierung außerdem erweiterte Möglichkeiten für mehr Nierenspenden.
Lauterbach sprach von einer nötigen „Runderneuerung“ des Gesundheitswesens, die fortgesetzt werden solle. Das Kabinett beschloss dafür vier Gesetzentwürfe, die auch mehr Vorbeugung und mehr Digitalisierungstempo erreichen sollen. Sie kommen im Herbst in den Bundestag, angepeilt wird ein Inkrafttreten Anfang 2025.
Notfallversorgung
Lauterbach sagte, Patientinnen und Patienten sollten sich darauf verlassen können, im Notfall schnell und gut versorgt zu werden. „Dafür entlasten wir die notorisch überfüllten Notaufnahmen und sorgen für eine funktionierende Patientensteuerung.“ Akutversorgung solle in Zukunft dort stattfinden, wo sie medizinisch sinnvoll sei.
Dafür sollen flächendeckend „integrierte Notfallzentren“ in der Regie von Kliniken entstehen, in denen man rund um die Uhr eine Ersteinschätzung zur Dringlichkeit bekommt und dann weitergeleitet wird – das kann auch eine nahe Notdienstpraxis sein, für die Mindestöffnungszeiten vor allem abends und an Wochenenden gelten.
Wenn man noch nicht losgegangen ist, sollen „Akutleitstellen“ die erste Anlaufstelle sein – zu erreichen über die bisherige Termin-Hotline der Kassenärzte unter der Nummer 116 117. In den üblichen Sprechstundenzeiten soll man dann vorrangig in normale Praxen geschickt werden. Geregelt wird aber auch eine Vernetzung mit dem Notruf 112, wohin man in dringenden Notfällen sofort weiterverbunden werden soll.
Rettungsdienst
Ins Gesetz eingefügt werden soll in den Beratungen im Bundestag auch noch eine Reform des Rettungsdiensts, wie Lauterbach sagte. Denn man solle nicht auf Glück angewiesen sein, wo in Deutschland man gerade ist, wenn man einen Herzinfarkt oder einen schweren Unfall erleidet. Im Blick stehen sollen unter anderem eine bessere digitale Vernetzung und bundesweit gleichwertige Mindeststandards.
Nach einem Bericht des Südwestrundfunks (SWR) gibt es regionale Unterschiede etwa bei der Eintreffzeit. So brauchten nur in 24 geografischen Bereichen Notärzte oder Rettungswagen in mindestens 80 Prozent der Notfälle maximal acht Minuten, wie eine Recherche des SWR Data Lab ergab. Dagegen hätten 133 Bereiche die von Experten empfohlene Marke verfehlt, die Überlebenschancen bei Herz-Kreislauf-Stillständen verbessere. Keine Angaben dazu machten 123 angefragte Rettungsdienstbereiche.
Organspenden
Kommen sollen mehr Möglichkeiten, zu Lebzeiten eine Niere zu spenden. Zulässig ist das bisher an Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten oder andere, die Spendern „in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen“. Künftig soll es auch zwischen Paaren möglich werden, die sich nicht so nahe sind.
Konkret geht es um das Übertragen einer Niere, wenn dies unter Spendepaaren (Spender/Empfänger) medizinisch nicht möglich ist. Künftig soll die Niere dann nicht an die geplante nahestehende Person gehen, sondern „über Kreuz“ an einen passenden Empfänger, der mit seinem vorgesehen nahestehenden Spender ebenfalls nicht kompatibel ist. Im Gegenzug geht die Spenderniere des anderen Paares dann an die Empfängerin oder den Empfänger des ersten Paares.
Aufgehoben werden soll zudem die Vorgabe, dass Nierenspenden nur zulässig sind, wenn kein Organ eines Gestorbenen verfügbar ist. Seit Langem reicht die Zahl der Spendernieren nicht, um den Bedarf zu decken, wie es im Entwurf heißt.
Vorbeugung
Um Vorbeugung und Informationen zu Volkskrankheiten wie Krebs und Demenz zu verstärken, soll ein „Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin“ (BIPAM) aufgebaut werden. Die neue Behörde mit Sitz in Köln und einer Außenstelle in Berlin soll Anfang 2025 die Arbeit aufnehmen. Dazu gehören soll etwa, Gesundheitsdaten zu nicht übertragbaren Krankheiten zu erheben und zu analysieren.
In dem Institut soll die bisherige Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit 334 Beschäftigten aufgehen, wie das Ministerium erläuterte. Übernommen werden sollen auch Abteilungen des Robert Koch-Instituts (RKI) mit 180 Beschäftigten. Das RKI soll sich demnach auf die Abwehr von Infektionskrankheiten konzentrieren.
Digitalisierung
Die lange stockende Digitalisierung im Gesundheitswesen soll auf breiter Front Tempo aufnehmen. Nach dem Start von E-Rezepten als Standard sollen Anfang 2025 elektronische Patientenakten für alle eingerichtet werden – außer, man widerspricht. Um die Entwicklung insgesamt voranzubringen, soll die mehrheitlich bundeseigene Digitalgesellschaft Gematik zusätzliche Kompetenzen bekommen.