Deckel für Hochpreiser gefordert

IKK: Kein Freibrief für Zweigapotheken

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Berlin -

Für die heutige Verbändeanhörung im Bundesgesundheitsministerium (BMG) zum Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) bringen sich auch die Krankenkassen in Stellung. Während der AOK-Bundesverband sich bereits direkt nach Entwurfveröffentlichung mit durchweg positivem Feedback zu Wort gemeldet hatte, äußern die Innunskrankenkassen (IKKen) auch Vorsicht hinsichtlich Zweigapotheken. Diese dürften keine Konkurrenz zu bestehenden Apotheken darstellen.

Der Referentenentwurf zur Apothekenreform geht laut IKK-Verband „grundsätzlich in die richtige Richtung“, wie Geschäftsführer Jürgen Hohnl erklärt: „Stichworte wie Delegation und Substitution sowie die Erweiterung digitaler Beratungsmöglichkeiten können dazu beitragen, in strukturschwachen und ländlichen Regionen die Apothekenversorgung zu stärken.“ Denn: „Was für Arztpraxen gilt, sollte auch hier gelten: Die Möglichkeiten der telepharmazeutischen Anbindung sollten selbstverständlich genutzt werden können.“ Dabei seien Kostenneutralität und Zielgenauigkeit jedoch unabdingbar.

Bei der Honorierung sieht der IKK-Verband noch Nachbesserungsbedarf – allerdings nicht unbedingt zugunsten der Apotheken: „Bei der Umstellung der Vergütungsbestandteile sollte eine Deckelung der einzelnen Beträge erfolgen. Angesichts der explodierenden Kosten für neue Medikamente ist eine prozentmäßige Vergütung unangemessen.“

Die Gefahr eines „fatalen Irrwegs“ sieht die IKK bei der Etablierung der Zweigapotheken: „Neuzulassungen von (Zweig-)Apotheken müssen auf unterversorgte Bereiche beschränkt werden können. Light-Apotheken dürfen nicht in Konkurrenz zu jetzigen Apotheken treten. Alles andere wäre ein fataler Irrweg.“

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