„Hohe Zufriedenheit – Tendenz steigend“

IKK classic verteidigt Hilfsmittelverträge

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Berlin -

Weil es in der Hilfsmittelversorgung noch immer hakt, würde das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) die Hilfsmittelverträge der Kassen am liebsten streichen. Doch von denen kommt Protest: Aus Sicht der IKK classic wäre die Rückkehr zur Zulassung der Leistungserbringer per Verwaltungsakt und landesweit einheitlicher Versorgungsverträge kein Weg zur Qualitätsverbesserung.

„Es wäre die Rückkehr zu einem Modell, das bereits einmal gescheitert ist“, so Frank Hippler, Vorstandsvorsitzender der IKK classic. „Wir sehen im wettbewerblichen Ansatz um das beste Preis-Leistungsangebot nach wie vor die effizienteste Möglichkeit, unsere Versicherten mit qualitativ hochwertigen Hilfsmitteln zu versorgen.“ So zeigten regelmäßige Befragungen eine hohe Zufriedenheit der Versicherten sowohl bei der Beratungsqualität als auch im Zusammenhang mit der konkreten Versorgung – Tendenz sogar steigend.

„Wie der Sonderbericht des BAS zeigt, gibt es ohne Zweifel Verbesserungsbedarf, der angegangen werden muss und wird“, so der IKK-Chef weiter. Statt jedoch das gesamte Vertragsgeschehen in Frage zu stellen, seien Anpassungen am aktuellen Wettbewerbsmodell durchaus sinnvoll. So sei den Kassen im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) 2019 beispielsweise die Möglichkeit genommen worden, wesentliche Qualitätsanforderungen bereits über Ausschreibungskriterien abzusichern, erläutert Hippler. „Hier wieder Steuerungsmöglichkeiten für die Kassen zu schaffen, wäre für mehr Qualität in der Hilfsmittelversorgung äußerst hilfreich.“

Keine positiven Effekte

Das BAS als Kassenaufsicht hatte ein ernüchterndes Fazit gezogen: Weder sei das Ziel des Gesetzgebers erreicht, dass mit den Verträgen die Qualität der Versorgung verbessert und Aufzahlungen der Versicherten vermieden werden, noch sei eine flächendeckende, wohnortnahe Versorgung mit Hilfsmitteln gewährleistet. „Insbesondere die Umstellung auf das Vertragsmodell hat sich in diesem Bereich nicht bewährt; es konnten keine positiven Effekte durch die vorgegebenen wettbewerblichen Instrumente beobachtet werden.“

Gleichzeitig müsse man feststellen, dass viele Krankenkassen unter Aufsicht des BAS – also die bundesunmittelbaren Krankenkassen wie die Ersatzkassen, große Betriebs- und Innungskrankenkassen oder die Knappschaft – nur unzureichend ihrer Pflicht zur Prüfung der Qualität der Versorgung nachkämen.

„Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren mehrfach den gesetzlichen Rahmen für die Hilfsmittelversorgung mit dem Ziel reformiert, die Versorgungsqualität zu erhöhen. Das BAS wird daher als Aufsichtsbehörde die bundesunmittelbaren Krankenkassen bei der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags begleiten und mit diesen den unmittelbaren Austausch fortsetzen.“

Landesweit einheitliche Verträge

Mit Blick auf die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens hat das BAS eine wesentliche Einschätzung getroffen: Das wettbewerbsbasierte Vertragsmodell in der Hilfsmittelversorgung habe sich nicht bewährt hat; daher werde eine Rückkehr zur Zulassung der Leistungserbringer per Verwaltungsakt und landesweit einheitlicher Versorgungsverträge vorgeschlagen.

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