Anhörung im Gesundheitsausschuss

Iges-Gutachterin: VOASG löst Apotheken-Probleme nicht

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Berlin -

Im Gutachten für Gesundheitsminister Jens Spahn hatten sich die Experten von Iges und DIW mit Empfehlungen zurückgehalten. Bei der Anhörung zum Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) wurde Gutachterin Iris an der Heiden konkreter: Sie sieht weder im Rx-Boni-Verbot, noch in zusätzlichen pharmazeutischen Dienstleistungen geeignete Instrumente, um schwachen Apotheken das Überleben zu garantieren.

„Den Apotheken geht es insgesamt gut“, sagte an der Heiden. Das gelte auch für die flächendeckende Arzneimittelversorgung. Das schließe aber nicht aus, dass es Gruppen von Apotheken mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten gebe. Das Rx-Boni-Verbot könne diese Probleme aber nicht lösen. Man müsse daher stärker auf regionale Aspekte achten. Auch die angekündigten neuen pharmazeutischen Dienstleistungen „müssen die Apotheken nicht unbedingt wirtschaftlich stärken“, sagte an der Heiden. Denn es sei nicht sicher, dass Apotheken die noch zu definierenden Dienstleistungen wirtschaftlich leisten könnten. Schon jetzt gebe es in den Apotheken nicht wirtschaftliche Dienstleistungen. Insgesamt ist das VOASG aus Sicht der Iges-Gutachterin daher nicht geeignet, wirtschaftlich schwache Apotheken zu stärken.

Vielmehr sei es so, dass der rechtssichere Betrieb einer Apotheke aufgrund der Vorgaben stets mit hohen Fixkosten verbunden sei. Insbesondere große Apotheken und Apotheken in guten Lagen könnten jedoch sehr stark von „Skalierungseffekten“ profitieren. Dies führe dazu, dass die Gewinne von Apotheken um „das 10-Fache“ schwanken könnten. Für kleinere Apotheken stellten die hohen Fixkosten des Betriebs daher eine erhebliche Markteintrittshürde dar.

Der AOK-Bundesverband monierte in der Anhörung, die Neuregelung zugunsten eines einheitlichen Abgabepreises könnte erneut eine Befassung des EuGH nach sich ziehen. Als sicherere Alternative wären Selektivverträge denkbar als Voraussetzung für eine Abrechnung mit der Krankenkasse. Es werde auch die Chance vertan, die regionale Arzneimittelversorgung zukunftsfähig aufzustellen, indem den Vertragspartnern vor Ort Gestaltungsspielräume eröffnet würden.

Ähnlich kritisch äußerte sich der GKV-Spitzenverband, der sich dafür aussprach, den Apothekenmarkt für neue Versorgungsformen zu öffnen und die Vergütung umzustrukturieren. Die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelungen reichten nicht aus, um eine patienten- und zukunftsorientierte Versorgung langfristig sicherzustellen. Die Preisvorschrift berge die erhebliche Gefahr, dass sie mit Europarecht nicht vereinbar sei. Darüber hinaus bestehe mit den vorgesehenen Änderungen die Gefahr, dass die Geltung der gesamten Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) verloren gehe.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sieht die jetzt geplante rechtliche Konstruktion als unnötig an. Von den 35 Milliarden Euro, die Apotheken mit rezeptpflichtigen Medikamenten umsetzten, entfielen 1 bis 2 Prozent auf den Versandhandel. Damit bleibe die Vor-Ort-Apotheke die mit Abstand wichtigste Anlaufstelle für Versicherte. Dies werde sich voraussichtlich auch in Zukunft nicht ändern. Fraglich sei, ob die neue Rechtskonstruktion auf europäischer Ebene Bestand habe.

Viele Frage in der VOASG-Anhörung richteten sich an Abda-Präsident Friedemann Schmidt. Auf die Frage nach Abda-Vorschlägen für die geplanten neuen pharmazeutischen Dienstleistungen blieb er allerdings vage. Das Angebot werde sich am Leistungsspektrum der Apotheken orientieren. Beispiele seien Medikationsanalysen, insbesondere für Patienten mit Polypharmazie, sowie therapiebegleitende Leistungen. Auch beim Einsatz des eMedikationsplans seien die Apotheker gefragt. Ob die neuen Dienstleistungen regional oder bundesweit geregelt werden sollten, wurde die Abda gefragt: Schmidt sprach sich für bundesweit einheitliche Regelungen aus. Regionale Vereinbarungen mit Krankenkassen könnten allenfalls ergänzend Sinn machen.

 

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