Im März hatte die Bundesfraktion der Grünen in einer kleinen Anfrage kritisiert, dass Hersteller für Kinderarzneimittel werben dürfen. Nun liegt die Antwort der Bundesregierung vor. Schon in der Vorbemerkung wird die Verantwortung abgeschoben.
Die Grünen hatten unter anderem die Werbung für Ibuprofen kritisiert. Hersteller umgingen geltendes Recht, denn Werbung, die sich an Kinder unter 14 Jahren richtet, sei gemäß Heilmittelwerbegesetz (HWG) untersagt und bußgeldbewehrt. Daher würden sich die Werbekampagnen einzelner Hersteller gezielt an die Eltern richten. Beworben würden Produkte bei banalen Beschwerden und Erkrankungen unter dem Aspekt der Lebensqualität. Aber nicht nur Eltern, sondern auch Jugendliche ab 14 Jahren, die nicht unter das Verbot nach HWG fallen, seien Ziel der Kampagnen. Dabei blieben Bedenken aufgrund des Nebenwirkungsprofils unberücksichtigt.
Die Bundesregierung stellt bereits in der Vorbemerkung klar: „Die Überwachung der Einhaltung der heilmittelwerberechtlichen Vorgaben ist nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung Ländersache.“ Somit seien die Verwaltungsbehörden der Länder verantwortlich. Auch die Frage, wie die Bundesregierung zu den Werbekampagnen stehe und mögliche Gefahren beurteile, bleibt offen. Stattdessen wurde für TV-Kampagnen zu Ibuprofen wieder auf die zuständigen Landesbehörden verwiesen.
Die Einblendung des Pflichttextes zur fachlichen Beratung durch den Arzt oder Apotheker, stelle einen wichtigen Warnhinweis dar. Die Heilberufler stellten „eine im Sinne der Arzneimittelsicherheit angemessene und auf die individuellen Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten abgestimmte Beratung sicher“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Die Gefahren, die mit einer Einnahme von Ibuprofen-haltigen Arzneimitteln einhergehen könnten, seien in Bezug auf Kinder in den Fach- und Gebrauchsinformationen aufgeführt.
Die Bundesregierung sollte offenlegen, was sie über das erhöhte Risiko für Herzinfarkte und Schlaganfälle durch den Ibuprofen weiß. In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung lediglich auf die Fach- und Gebrauchsinformation. Die Häufigkeit werde mit „sehr selten“ angegeben. Studien, die ein erhöhtes Risiko zeigten, seien nicht bekannt.
Die Grünen fragten ebenfalls kritisch zu Arzneimitteln mit Dimenhydrinat, Diphenhydramin sowie Doxylamin für Kinder. Die Arzneimittel seien in Deutschland nicht freiverkäuflich, wie von den Grünen behauptet, sondern unterlägen der Apothekenpflicht. Weiterhin wird in der Antwort auf das Stufenplanverfahren des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Anwendung bei Kindern bis drei Jahren verwiesen. Seit Ende vergangenen Jahres gelten für Dimenhydrinat- beziehungsweise Diphenhydramin-haltige Antiemetika für Kinder bis zu drei Jahren neue Obergrenzen und Warnhinweise.
Die Fraktion wollte ebenfalls wissen, ob Doxylamin-haltige Arzneimittel künftig der Verschreibungspflicht unterstellt werden. Die Erarbeitung einer Rechtsverordnung befinde sich in der Vorbereitung, so die Bundesregierung. Der Vorschlag, Dimehydrinat und Diphenhydramin zur Anwendung bei Kindern der Verschreibungspflicht zu unterstellen, werde derzeit geprüft.
Zudem wird auf den vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) erarbeiteten Entwurf zur Analgetika-Warnhinweis-Verordnung hingewiesen. Auf der Verpackung ist demnach der Hinweis vorgesehen: „Bei Schmerzen und Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgesehen.“
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