Spahns Plan B

Huml: Bayern hält am Rx-Versandverbot fest

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Berlin -

Vor einer Woche hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) seinen Plan B zur Weiterentwicklung des Apothekenmarktes vorgestellt: Statt des Rx-Versandverbotes bietet er 375 Millionen Euro zusätzliches Honorar und einen Boni-Deckel für die ausländischen Versender an. In Bayern stoßen Spahns Vorschläge auf Skepsis: Landesgesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) will Spahns Plan B zwar prüfen, hält aber als beste Antwort auf das EuGH-Urteil am Rx-Versandverbot fest.

Bayern setze sich seit jeher für die Aufrechterhaltung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch öffentliche Apotheken ein. Gerade persönliche Beratung, Nacht- und Notdienste, kurzfristige und Notfallversorgung sowie Arzneimittelherstellung auch in Notfällen könnten nur öffentliche Apotheken leisten, teilte das Gesundheitsministerium mit. „Vor diesem Hintergrund hat sich Bayern nachdrücklich für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln eingesetzt. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass ein derartiges Verbot notwendig ist, um eine Gefährdung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung zu verhindern. Unabhängig davon werden wir das von Bundesminister Spahn vorgeschlagene Maßnahmenpaket prüfen“, erklärte Huml (CSU) gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Damit bleibt Bayern bei seinem Kurs. Als erste hatte Huml nach dem EuGH-Urteil am 19.Oktober 2016 im Bundesrat eine Initiative für ein Rx-Versandverbot eingebracht – noch vor dem später an der SPD gescheiterten Gesetzentwurf von Ex-Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). In der Länderkammer fand Humls Vorstoß sogar eine knappe Mehrheit – mit Stimmen von SPD-regierten Ländern.

Zwar tauchten die Apotheken im Landtagswahlprogramm der CSU nicht ausdrücklich auf, allerdings sprach sich das Kabinett von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) für die Umsetzung des Rx-Versandverbots aus. Für die Bayerische Staatsregierung sei ein flächendeckendes Netz von öffentlichen Apotheken ein „unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsversorgung und in einer älter werdenden Gesellschaft wichtiger denn je“, teilte eine Sprecherin Humls im August vor der Landtagswahl mit. Daher setze sich Bayern unter anderem intensiv für ein Rx-Versandverbot ein. Allerdings ließ Huml auch wissen, dass die Staatsregierung über den Bundesrat keine weitere Initiative für ein Rx-Versandverbot ergreifen werde.

Trotzdem wird Spahns Plan B auf dem Weg der gesetzgeberischen Verabschiedung auf jeden Fall die Länderkammer beschäftigen. Unklar ist derzeit, ob das Gesetz zustimmungspflichtig ist. Dann hätten die Länder ein Wort mitzureden. Bei einem sogenannten Einspruchsgesetz können die Länder nur Anregungen und Forderungen formulieren, die der Bundestag aber nicht übernehmen muss.

Auch bei CDU-Gesundheitspolitikerin Karin Maag stoßen Spahn Ideen nicht auf ungeteilte Zustimmung: Maag ging in ihrer Rede im Bundestag zum Terminservicegesetz (TSVG) auch auf die flächendeckende Versorgung ein: „Aus aktuellem Anlass ist mir und meinen Kollegen aus der AG Gesundheit auch die aktuelle Diskussion um die Versorgung mit Apotheken ein Anliegen.“ Ihre Haltung zum Versandhandelsverbot sei bekannt. „Die Diskussion über die Gleichpreisigkeit kann man führen. Aber Boni, die ausschließlich ausländische Versandhändler gewähren dürfen, tragen ganz sicher nicht dazu bei, dass eine flächendeckende Apothekerversorgung erhalten bleibt“, sagte Maag in Richtung des Gesundheitsministers.

Spahn hatte am 11. Dezember in der ABDA-Mitgliederversammlung seinen Plan B konkretisiert und acht Punkte vorgelegt. Statt des Rx-Versandverbots bietet er unter anderem die Verdoppelung des Nacht und Notdienstfonds auf 32 Cent je Rx-Packung an. Außerdem sollen die Kassen je Rx-Packung zusätzlich 32 Cent in einen Topf einzahlen, aus dem die Apotheken Geld für noch zu definierende Präventionsangebote und für AMTS bezahlt erhalten. Der geplante Boni-Deckel von 2,50 Euro ist an eine Marktanteilsgrenze gekoppelt: Wenn der Rx-Versandhandelsanteil über 5 Prozent steigt, soll der Boni-Deckel überprüft werden. Durch Änderung in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) soll die BtM-Vergütung um 15 Millionen Euro erhöht werden.

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