DocMorris darf seinen Arzneimittelabgabeautomaten im baden-württembergischen Hüffenhardt nicht wieder in Betrieb nehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden. Erst gestern hatten die Richter den Automaten persönlich in Augenschein genommen, um zu klären, ob es sich dabei um eine Apotheke oder eine Spielart des Versandhandels handelt.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat das behördliche Verbot, apothekenpflichtige Arzneimittel mittels eines Automaten in den Verkehr zu bringen, bestätigt. Es ist der Argumentation von DocMorris nicht gefolgt und hat die Klage mit dem jetzigen Urteil abgewiesen. Es ist noch nicht rechtskräftig, die Beteiligten haben ab Eingang des vollständigen Urteils einen Monat Zeit, Berufung einzulegen. Mit der Urteilsbegründung wird in rund fünf Wochen gerechnet. Nächste Instanz wäre der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim.
Gestern waren die Richter persönlich vor Ort, um die Sachlage in Augenschein zu nehmen. Vor dem DocMorris-Terminal hatte sich zum Protest zwei Apothekerinnen mit einem Anti-DocMorris-Plakat positioniert: „Für die Apotheke und Menschlichkeit – gegen DocMorris und Profitgier“ stand auf einem Plakat, das Anette Pust und Regine Schick-Kern mitgebracht haben, laut einem Bericht der Heilbronner Stimme. „Der Automat schwächt mittelfristig den ländlichen Raum und zerstört Arbeitsplätze. Vor allem für Frauen in Teilzeit.“
Der Streit zieht sich bereits seit zwei Jahren hin. Die Zur-Rose-Tochter hatte im April 2017 in Hüffenhardt einen Abgabeautomaten eröffnet. Das Regierungspräsidium Karlsruhe ließ die Rx-Abgabe aus dem Terminal nach nur 48 Stunden wieder schließen. Die Aufsichtsbehörde hatte das Modell als unzulässig untersagt, bis zur Klärung aber die Abgabe von OTC-Medikamenten zugelassen. Zur Begründung führte die Aufsichtsbehörde im Wesentlichen aus, die Klägerin verstoße gegen das Arzneimittelgesetz, da sie apothekenpflichtige Arzneimittel außerhalb einer Apotheke und nicht im Rahmen ihres Versandhandels in den Verkehr bringe.
Gegen diesen Bescheid hatte DocMorris vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe Klage erhoben und einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes gestellt. Der Eilantrag wurde später wieder zurückgenommen. In der Begründung der Klage vertrat DocMorris insbesondere den Standpunkt, bei der Abgabe der Medikamente mittels Videochat handele es sich um eine Art des Versandhandels und sei deshalb von der niederländischen Versandhandelserlaubnis gedeckt. Außerdem verstoße das behördliche Verbot gegen Europarecht. Die Richter sehen das offensichtlich anders.
In der ehemaligen Brunnen-Apotheke konnten sich Kunden kurzzeitig per Videochat von pharmazeutischen DocMorris-Mitarbeitern in Heerlen beraten lassen. Optional konnte der Bildkontakt ausgeblendet werden. Die Apotheker und PTA am Sitz der Versandapotheke konnten Medikamente freigeben, die dann vom Automaten ausgegeben wurden. Kontrolliert wurde die Packung ebenfalls per Videoübertragung. Auch Rezepte konnten am Terminal eingelöst werden.
Vor Ort waren sogenannte „Welcome-Managerinnen“ präsent und standen den Interessenten mit Rat und Tat zur Seite. Sie nahmen die Kunden in Empfang, zeigten ihnen die Beratungskabine und holten die erforderlichen Unterschriften für die Datenverarbeitung ein. Außerdem halfen sie am Kassenterminal. Der Automat hat laut DocMorris 8000 Lagerplätze, 500 Medikamente können gekühlt gelagert werden.
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