Hubmann: Mit Spahn-Gesetz ein gutes Stück weiter APOTHEKE ADHOC, 04.07.2019 09:46 Uhr
Der Vorsitzende des Bayerischen Apothekerverbandes Dr. Hans-Peter Hubmann sieht in Spahns Kabinettsentwurf zum Apothekenstärkungsgesetz durchaus positive Ansätze: Gegenüber dem Status quo wäre man „ein gutes Stück weiter“, auch wenn der Gesetzentwurf nicht der „Königsweg“ für eine politische Antwort auf das EuGH-Urteil vom 19. Oktober 2016 sei.
„Mit einer Regelung für den GKV-Bereich, der über 80 Prozent des Umsatzes bei verordneten Arzneimitteln ausmacht, wären wir gegenüber der aktuellen Situation ein gutes Stück weiter“, bewertete Hubmann den Gesetzesentwurf bei der Mitgliederversammlung in Nürnberg. „Der Königsweg wäre jedoch, den einheitlichen Apothekenabgabepreis auch für den Bereich der Privaten Krankenversicherungen und der Selbstzahler sicherzustellen“.
Die Preisbindung bleibe weiterhin zentraler Bestandteil der politischen Verbandsarbeit, so Hubmann. Im Gegensatz zu deutschen Apotheken müssten sich Arzneimittelversender mit Sitz im EU-Ausland nach dem EuGH-Urteil aus dem Jahr 2016 nicht mehr an die hierzulande geltende Arzneimittelpreisverordnung halten.
Für dieses Problem böte das Apothekenstärkungsgesetz (GSAVO) Lösungsansätze, die derzeit intensiv mit der Politik diskutiert würden. Die bestehende Ungleichbehandlung von inländischen Apotheken im Vergleich zu Versandhändlern aus dem EU-Ausland solle nach dem Willen von Spahn im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung durch die kollektivvertragliche Regelung einheitlicher Apothekenabgabepreise im Sozialgesetzbuch (SGB V) beendet werden. Politisch stabile Rahmenbedingungen seien wichtig, um in Zeiten stetig sinkender Apothekenzahlen die Gründung oder Übernahme einer öffentlichen Apotheke auch für junge Pharmazeuten wieder attraktiv zu machen, so Hubmann.
Den Trend rückläufiger Apothekenzahlen in Bayern skizzierte Geschäftsführerin Alexandra Schmidt. Habe es im Jahr 2009 noch 3439 öffentliche Apotheken gegeben, so sei die Zahl in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich auf einen neuen Tiefststand von 3126 gesunken, also insgesamt 313 Apotheken weniger. Das wirke sich auch auf die Anzahl der Mitgliedsapotheken aus, die im abgelaufenen Geschäftsjahr 2991 betragen habe. „Vor zehn Jahren lagen wir noch deutlich über 3100 Mitgliedsapotheken“, sagte Schmidt. Gleichzeitig sei zu beobachten, dass der Organisationsgrad, also der prozentuale Anteil an Mitgliedsapotheken, steige. „Fast 96 Prozent der Apotheken in Bayern suchen den BAV als starken Partner“, so Schmidt.
Thema der Mitgliederversammlung war auch das E-Rezept: „Die mehr als 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten müssen in Zukunft auch beim E-Rezept die volle Wahlfreiheit haben, zu welchem Arzt sie dafür gehen und in welcher Apotheke sie es einlösen wollen“, forderte Hubmann. „Kein Arzt, kein Apotheker, keine Krankenkasse und schon gar kein privates Unternehmen darf dieses Selbstbestimmungsrecht unterlaufen“. Hier baut Hubmann ebenfalls auf das GSAVO.
Der Entwurf besage, dass durch Änderungen im SGB V und im Apothekengesetz sichergestellt werde, dass die freie Apothekenwahl auch nach der Einführung des E-Rezepts erhalten bleibe. Zudem werde eine Regelungslücke im Apothekengesetz geschlossen. So soll es künftig auch Versandapotheken mit Sitz in der der EU untersagt sein, Absprachen mit Ärzten zu treffen, die die bevorzugte Lieferung bestimmter Arzneimittel, die Zuführung von Patienten oder die Zuweisung von Verschreibungen zum Gegenstand haben.
Wichtig sei auch, auf welchem technischen Weg die elektronische Verordnung künftig in die Apotheke komme. Hubmann: „Der Deutsche Apothekerverband arbeitet mit Hochdruck daran, allen gesetzlich Krankenversicherten eine kostenfreie, wettbewerbsneutrale und benutzerfreundliche Web-App anzubieten, mit der sie ihr E-Rezept einsehen, sicher einlösen und mit jeder beliebigen Apotheke kommunizieren können“. Auch wenn die Web-App noch im Entwicklungsstadium sei, könnten Apotheker schon jetzt zu deren Erfolg beitragen, sagte Hubmann.
Er appellierte an die Verbandsmitglieder, sich umgehend für deren Nutzung zu registrieren. „Die Politik wird sich sehr bald entscheiden, welchen technischen Weg des Rezepts in die Apotheke sie haben möchte. Wenn wir schon jetzt viele registrierte Apotheken haben, dann ist ein bereits vorhandenes, flächendeckendes Netz für uns von großem Vorteil in Gesprächen“. Die Registrierung sei kostenlos auf der Website www.dav-app.de möglich.