Beim Bayerischen Apothekerverband (BAV) gibt es in den kommenden vier Jahren einen klaren Arbeitsschwerpunkt: eine angemessene Vergütung der apothekerlichen Leistungen. „Dafür werden wir mit allen relevanten bayerischen Politikern intensive Gespräche führen“, versprach der wiedergewählte Verbandschef Dr. Hans-Peter Hubmann, der auch als Kandidat für den Geschäftsführenden Vorstand des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) gilt.
Hubmann will sich dabei auf die Anpassung des Fixhonorars konzentrieren: „Wir brauchen eine Anpassung des Vergütungssystems an die Kostenentwicklung. Das heißt, eine Anpassung der Vergütung pro Packung.“ Allerdings müssten auch die Nacht- und Notdienste, die Herstellung von Rezepturen und die Abgabe von Betäubungsmitteln leistungsgerecht bezahlt werden. Zudem bräuchten die Apotheker Rechts- und Planungssicherheit beim Kassenabschlag.
Zufrieden ist Hubmann mit dem 2009 geschlossenen Kooperationsvertrag zwischen dem BAV und der AOK Bayern. Der Vertrag schützt BAV-Mitglieder vor Retaxationen bei der Nichtabgabe von Rabattarzneimitteln an AOK-Bayern-Versicherte, sofern es sich dabei nicht um gravierende Verstöße der Apotheke handelt. „Eine Apotheke kann sogar bis zu 30 mal pro Woche ohne Angaben von Gründen andere Arzneimittel an AOK-Bayern-Versicherte abgeben, als eigentlich gemäß Rabattvertrag vorgeschrieben. Gemäß unseres Vertrages sind selbst dann keine Retaxationen zu befürchten.“
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