Bayern

Hubmann: Bedingungen für E-Rezept

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Berlin -

Bis zum Ende der Sommerpause will die ABDA eine Projektskizze zum E-Rezept vorlegen. Mit dieser Ankündigung hat auch die Diskussion in den Mitgliedsorganisationen an Fahrt aufgenommen. Seitens der Politik zeichne sich der klare Wille ab, konkrete Modellprojekte zügig an den Start zu bringen, sagte Dr. Hans-Peter Hubmann bei der Mitgliederversammlung des Bayerischen Apothekerverbandes (BAV): „Die Berufsorganisationen werden darauf achten, dass unsere Positionen bei den Rahmenbedingungen eingehalten werden.“

Dazu zählt laut Hubmann die größtmögliche Datensicherheit bei allen digitalen Übertragungswegen eines E-Rezepts. Grundbedingung sei ferner, dass für den Patienten die freie Apothekenwahl bestehe, wo er das Rezept einlöse. „Wir brauchen technisch zudem eine praktikable und einheitliche Lösung für ganz Deutschland, keinen Flickenteppich.“

Hubmann betonte, dass das E-Rezept bei sinnvoller Umsetzung für Apotheken durchaus Vorteile bringe. So dürften nur vollständige und formal richtige Verordnungen über die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) transportiert werden. Dies böte etwa mehr Schutz vor Retaxationen, da insbesondere Formfehler ausgeschlossen seien.

Der BAV-Vorsitzende machte aber auch klar, dass es für eine Übergangszeit immer noch die Alternative der Verordnung auf Papier geben müsse. „Wir werden bei der Umsetzung des E-Rezepts zu den treibenden Kräften gehören“, sagte Hubmann. „Apotheken zählen schon jetzt zu den Gesundheitsdienstleistern mit dem höchsten Digitalisierungsgrad. Das E-Rezept wird die letzte kleine Lücke schließen.“

Das wichtigste Ziel der politischen Verbandsarbeit sei aber nach wie vor die Beschränkung des Versandhandels auf rezeptfreie Arzneimittel, so Hubmann. Hier gehe der Einsatz mit unverminderter Kraft weiter, man dränge auf die Umsetzung des Koalitionsvertrages. Man müsse jedoch die langwierige und schwierige Regierungsbildung nach der Bundestagswahl berücksichtigen sowie die aktuellen politischen Debatten. „Da ist es nicht verwunderlich, dass die Einführung des Gesetzes länger dauert, als uns lieb ist“, so Hubmann.

Auf das zurückliegende Geschäftsjahr ging Geschäftsführerin Alexandra Schmidt ein. Sie warf einen Blick auf die Entwicklung der Apothekenzahl in Bayern. Diese lag Ende 2017 bei 3179. Im Jahr 2011 waren es zum Vergleich noch über 200 mehr. „Die Zahl der Apotheken geht seit Jahren zurück“, sagte Schmidt. „Gleichzeitig steigt aber der Organisationsgrad des Verbandes, das heißt der Anteil der Apotheken, die Mitglied im BAV sind. Eine Mitgliedsapotheke besteht also eher im Markt, als eine Apotheke, die nicht zu uns gehört.“

Trotz dieser Entwicklung dürfe man nicht vergessen, dass das vergangene Jahr auch berufspolitische Erfolge gebracht habe, so Schmidt. Hierzu zählte sie insbesondere Änderungen in der Arzneimittelpreisverordnung – so etwa die Einführung eines Festzuschlags von 8,35 Euro auf Rezepturen, die Erhöhung der Rezepturzuschläge und der BtM-Gebühr. Positiv wertete die Geschäftsführerin außerdem die Streichung von Rabattverträgen bei Impfstoffen und das Verbot der Zytostatika-Ausschreibungen auf Apothekenebene. „Das alles waren Forderungen, die wir trotz erheblicher Widerstände der Krankenkassen durchsetzen konnten“, sagte Schmidt.

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