Deutscher Apothekertag

Honorar für „Zuzahlungsinkasso“ gefordert

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Berlin -

Der Deutsche Apothekertag (DAT) ging heute in Runde 2. Unter anderem stimmte die Hauptversammlung einem Antrag aus Baden-Württemberg zum Thema „Honorar für Zuzahlungsinkasso“ zu. Demnach soll der Gesetzgeber aufgefordert werden, die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass der Einzug von Zuzahlungen durch Apotheken zukünftig vergütet wird.

Die Zuzahlung dient laut Antragsbegründung der finanziellen Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen. Hierdurch sparen die Krankenkassen über zwei Milliarden Euro pro Jahr – Tendenz steigend. Allerdings wird der Mehraufwand, der den Apotheken durch das Einziehen der Zuzahlungen entsteht, derzeit nicht vergütet. Dieser zusätzliche Aufwand umfasst neben der eigentlichen Kassierung auch die Klärung des Zuzahlungsstatus, Rücksprachen mit Ärzt:innen oder Krankenkassen, das Versenden schriftlicher Zahlungsaufforderungen und das Einleiten von Maßnahmen bei Zuzahlungsverweigerungen

All diese Aufgaben fallen ausschließlich in den Apotheken an und erhöhen die Belastung im Apothekenalltag. „Der Aufwand im Zuge des Zuzahlungseinzuges ist dort zu vergüten, wo er entsteht und das ist in der Apotheke“, fordern daher die Antragssteller.

Die Höhe der Vergütung solle sich zukünftig an der Höhe des Verwaltungskostenersatzes der Coronavirus-Testverordnung (TestV) orientieren, welche den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bei der Abrechnung der Leistungen zugestanden wurde. Außerdem müssten auch die steigenden Zahlungsmittelkosten berücksichtigt werden, denn je nachdem, welches Zahlungsmittel der Kunde nutzt, fallen für die Apotheke unterschiedliche Nebenkosten an. „Die Honorierung könnte erfolgen, in dem die Apotheke nur einen Teil der eingenommenen Zuzahlung an die GKV weiterleitet“, heißt es hierzu in der Antragsbegründung.

Apotheker Dr. Reinhard Groß wies darauf hin, dass ein ähnlicher Antrag bereits im Vorjahr beschlossen worden sei, Abda-Geschäftsführer Lutz Tisch entgegnete aber, dass eine Wiederholung nicht schädlich sei und Beschlüsse zur richtigen Zeit gefasst werden müssten. Man sei im vergangenen Jahr davon ausgegangen, hauptsächlich über das Apothekenhonorar diskutieren zu müssen.

Antrag nicht weitreichend genug

Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein (AVNR), kritisierte, dass der Antrag nicht weitreichend genug sei. Seiner Meinung nach sollten die Kassen nichts mehr kassieren, da sich der Mehraufwand nicht rechnen würde. Er hob zudem den Unterschied zum Herstellerabschlag hervor und betonte, dass die Abwicklung dieses Rabatts aus seiner Sicht einfacher und weniger aufwendig sei als die Arbeit der Apotheken beim Einzug der Zuzahlungen. Deshalb müssten sich die Anforderungen im Antrag deutlicher von der Regelung des Herstellerrabatts abgrenzen. Er plädierte dafür, das Thema im Vertragsausschuss zu besprechen: „Wir nehmen immer neue Aufgaben hinzu, ohne entsprechende Honorierung“, betonte Preis.

Dr. Martin Braun, Präsident der Apothekerkammer Baden-Württemberg, hält dagegen, dass der Antrag so bleiben sollte und jetzt darüber abgestimmt werden müsse. Auch Tatjana Zambo, Vorsitzende des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg (LAV), sprach sich dafür aus, den Antrag in dieser Form zu beschließen. Bei einer Streichung bestehe die Gefahr, Liquidität zu verlieren, erklärte sie.

Der Antrag ist mehrheitlich angenommen worden.

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