Apothekenhonorar

BMG vertröstet Apotheker

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Düsseldorf -

Beim Thema Apothekenhonorar müssen die Apotheker darauf hoffen, im Windschatten der Industrie einen Punkt landen zu können. Während Ingrid Fischbach (CDU), parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG), den Apothekern Hoffnung macht, sieht man in ihrem Hause offenbar keinen dringenden Handlungsbedarf.

Auf Nachfrage, ob die Forderung der ABDA nach einer Überarbeitung der Rechenmethodik berechtigt sei, wies das BMG darauf hin, dass es erst vor zwei Jahren eine „notwendige und spürbare Erhöhung des Apothekenhonorars um insgesamt 190 Millionen Euro“ gegeben habe. Parallel sei die Notdienst-Pauschale eingeführt worden. Heißt wohl: Kein akuter Handlungsbedarf.

Man werde auch in Zukunft die Vergütungssituation der Apotheker – und anderer Akteure im Gesundheitswesen – aufmerksam verfolgen und, sofern notwendig, Anpassungen vorschlagen. „Dem BMG ist bekannt, dass die ABDA Forderungen nach Vergütungsanpassungen beispielsweise in ihrer Stellungnahme zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) erhob.“

Weniger bürokratisch, aber ähnlich unverbindlich äußerte sich Fischbach beim Sommerempfang des Apothekerverbands Nordrhein (AVNR): Die Staatssekretärin versprach, dass im Zusammenhang mit dem Pharma-Dialog auch das Thema Apothekenhonorar eine Rolle spiele und in Bearbeitung sei.

Schon im Januar hatte Fischbach signalisiert, dass sie am Thema dran sei. Im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) habe man die Vergütung der Apotheker zwar nicht aufgegriffen, werde aber im Laufe der Beratungen gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) auch diese Frage erörtern.

Auf den Pharma-Dialog hatte zuletzt auch der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Fritz Becker, seine Hoffnungen gesetzt. Im Oktober soll über die Produktion gesprochen werden; für Frühjahr ist das letzte der vier anberaumten Treffen angesetzt. Im April könnte die Runde abgeschlossen werden und in einem Gesetzgebungsverfahren münden.

Verbandschef Thomas Preis stellte bei der Veranstaltung in den Düsseldorfer Rheinterrassen anhand betriebswirtschaftlicher Fakten dar, warum eine Honoraranpassung bei den Apotheken mehr als berechtigt ist. Die Apotheken erbrächten über ihren gesetzlichen Versorgungsauftrag hinaus erhebliche Sparleistungen für das GKV-System: „Apotheken tragen allein durch die personalaufwändige und beratungsintensive Umsetzung der Rabattverträge jährlich zu Einsparungen in Milliardenhöhe bei – in 2014 allein drei Milliarden Euro.“

Addiere man noch die weiteren von den Apotheken direkt oder indirekt erbrachten Spar- und Inkassoleistungen für die Krankenkassen hinzu – Zuzahlungsinkasso, Krankenkassenrabatt und Inkasso der Herstellerabschläge – ergebe sich eine Summe von gut neun Milliarden Euro. „Das entspricht etwa 5 Prozent der Gesamtausgaben der Krankenkassen.“ Die Honorare der Apotheker machten aber nur 2,3 Prozent der Gesamtausgaben aus – einer der kleinsten Ausgabenposten im GKV-System, so Preis weiter.

In diesem Zusammenhang stellte er klar: „Es muss endlich Schluss sein damit, dass unsere Honorarforderungen so dargestellt werden, als hätte unser Berufsstand eine Honoraranpassung nicht verdient oder sogar nicht nötig. Das Gegenteil ist der Fall!“ Mit Blick auf die letzte Anhebung der Apothekenhonorierung um 0,25 Cent 2013 wies Preis daraufhin, dass es sich hierbei nach fast zehn Jahren um eine „Anpassung auf Minimalstniveau“ gehandelt habe.

Das alte und leistungsfeindliche Rechenmodell der damaligen Koalition müsse dringend korrigiert werden, damit die Apotheker und deren Mitarbeiter auch an der allgemeinen Entwicklung von Einkommen und Gehältern mithalten könnten.

Fischbach hatte für die Apotheker in Nordrhein warme Worte im Gepäck: „Wenn es darum geht, die Gesundheitsversorgung zu sichern, dann brauchen wir Sie“, betonte Fischbach und dankte den Apothekern für ihre tägliche Arbeit. Die Fachkompetenz des Berufsstandes sei unverzichtbar und die sehr gute Gesundheitsversorgung der Menschen ohne Apotheker nicht möglich.

In diesem Zusammenhang lobte sie unter anderem auch das kompetente Engagement der Apotheken bei der „Pille danach“. Auch für die persönliche Beratung im Bereich der Selbstmedikation fand sie anerkennende Worte: „Ihre Fachkenntnis ist für uns unverzichtbar“, so Fischbach. Im Hinblick auf die wachsende an Arzneimittelfälschungen würdigte sie das entschlossene Engagement der Apothekerschaft bei Securpharm.

Das Thema Nullretaxation schließlich sei gesetzlich geregelt und bei der Selbstverwaltung in guten Händen. Man werde dies aber genau beobachten. Und wenn das nicht funktioniere, werde man von politischer Seite eingreifen.

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