Der Münsteraner Kreis fordert nicht nur eine Reform des Heilpraktikerwesens, sondern sendet in seinem „Memorandum“ gleichzeitig auch ein klares Statement gegen die Alternativmedizin. Das Positionspapier kritisiert Ärzte, Krankenkassen und Behörden für deren Haltung zur Homöopathie.
Heilpraktiker dürfen eine Reihe von ärztlichen Tätigkeiten ausüben und sind nach bestandener Prüfung beim Gesundheitsamt staatlich anerkannt, ohne einen Patienten vorher gesehen zu haben. Gleichzeitig gehe mit der unregulierten Ausbildung ein hohes Risiko späterer Fehlbehandlungen auf Basis der Komplementären und Alternativen Medizin (KAM) einher, so der Münsteraner Kreis. Gemeint sind unter anderem Akupunktur, Homöopathie, Bachblüten und chiropraktische Gelenkmanipulation.
Die 19 Experten, darunter Medizinethiker, Juristen, Historiker, Pflegeexperten und ein Journalist, stützen sich in ihren Aussagen auf diesen Kernaspekt. Im Extremfall könnten diese Therapien tödlich enden. Zuletzt wurde im vergangenen Jahr der Tod von drei Patienten in der alternativen Krebsklinik „Biologische Krebszentrum Bracht“ publik.
Doch nicht nur Heilpraktiker werden hinterfragt. Auch Ärzte, die die alternativmedizinischen Methoden zusätzlich zu schulmedizinischen Techniken einsetzen, werden kritisiert. Denn diese „blenden ihr Fachwissen beim Thema Alternative Medizin offenbar erfolgreich aus“. Derartige Angebote seien „ethisch illegitim“; sowohl von „reinen“ Heilpraktikern als auch von den „ärztlichen KAM-Anbietern“ gingen Schadenpotenziale aufgrund ihrer Tätigkeit aus.
Patienten seien zwar autonom in ihrer Entscheidung, Behandlungsalternativen in Anspruch zu nehmen, was auch „respektiert werden sollte“, schreiben die Autoren. Allerdings sollten sie diese dann auch „aus eigener Tasche bezahlen“, so die interdisziplinäre Expertengruppe.
In diesem Zusammenhang kritisieren die Autoren die Haltung der Krankenkassen, die in zunehmenden Maße die Kosten übernehmen – mit dem Ziel neue Mitglieder zu gewinnen. Dies sei gegenüber der Solidargemeinschaft nicht zu rechtfertigen: „Fairness in der solidarisch finanzierten Krankenversorgung“ fordert der Münsteraner Kreis in seinem Statement.
Der im Arzneimittelgesetz verankerte „Sonderstatus“ von homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln müsse abgeschafft werden sollte, da Wirksamkeit- und Unbedenklichkeitsnachweise unter bestimmten Umständen wegfielen. So werde ein falscher Eindruck erweckt werden, dass die Verwendung dieser Präparate wissenschaftlich begründet sei.
Heilpraktiker könnten aufgrund der fehlenden Ausbildung Risiken durch Nebenwirkungen von alternativ-medizinischen Präparaten oder durch Wechselwirkungen mit evidenzbasierten Arzneimitteln nicht einschätzen.
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