Die FDP-Fraktion dringt in der Ampel-Koalition wie auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) darauf, dass homöopathische Mittel künftig nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt werden. „Ich befürworte die Streichung homöopathischer Arzneimittel aus den Leistungen der Krankenkassen“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher Professor Dr. Andrew Ullmann. Es sei schwer verständlich, wenn bei lebenswichtigen Medikamenten gespart wird, während gleichzeitig homöopathische Arzneimittel von der Krankenkasse erstattet werden würden, so Ullmann.
Lauterbachs dritter Referentenentwurf für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) sieht zwar keine Streichung homöopathischer Mittel als Kassenleistung mehr vor, der Bundestag kann ihn bei seinen anstehenden Beratungen aber noch ändern, was die FDP möchte. Zugleich betonte Ullmann, dass es nicht um ein Verbot der Homöopathie gehe: „Homöopathische Arzneimittel können weiterhin gekauft und eingenommen werden, jedoch nicht mehr auf Kosten der Allgemeinheit.“
Am Vortag hatte Lauterbach klargemacht, dass er ein Ende homöopathischer Leistungen als mögliche Zusatzleistungen der Kassen anstrebt. Darüber solle im parlamentarischen Verfahren diskutiert werden. Es sei eine komplizierte Diskussion, und nicht alle Koalitionspartner täten sich damit leicht. Seine Position sei klar: „Homöopathische Versorgung soll von den Krankenkassen nicht vergütet werden.“ Dies seien Versorgungen, die nicht wirkten. Dafür sollten die Kassen auch nicht bezahlen, da sonst „beim Patienten und beim Bürger auch noch der falsche Eindruck entstehen könnte, dass Homöopathie wirkt, was sie nachweislich nicht tut“.
Bei den Grünen gibt es Stimmen, die für die Beibehaltung als Kassenleistung plädieren. Baden-Württembergs Grünen-Gesundheitsminister Manne Lucha sagte der Bild-Zeitung: „Viele Menschen vertrauen der Homöopathie, weil sie offensichtlich gute Erfahrungen damit machen. Hingegen sind die Kosten der Kassen für diese Leistungen gering.“ Die Grünen-Fraktion wollte sich auf eine Anfrage zu ihrer Haltung am Donnerstag „aus Kapazitätsgründen“ nicht äußern. Bei der Partei verwies man lediglich auf den Beschluss zum Grundsatzprogramm von 2020.
Damals hatte ein Bundesparteitag der Grünen nach monatelangem Streit beschlossen: „Leistungen, die medizinisch sinnvoll und gerechtfertigt sind und deren Wirksamkeit wissenschaftlich erwiesen ist, müssen von der Solidargemeinschaft übernommen werden.“
Wissenschaftlicher Konsens ist, dass für homöopathische Behandlungen keine Wirkung nachgewiesen ist, die über den Placebo-Effekt hinausgeht. Die Kassen gaben 2021 für homöopathische Mittel allein rund 7 Millionen Euro aus, für anthroposophische Arzneimittel knapp 15 Millionen Euro.
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