Im Streit um die Apothekenpflicht für homöopathische Arzneimittel hat sich der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Fritz Becker, gegen deren Abschaffung ausgesprochen. Bei Globuli & Co. gebe es Beratungsbedarf, im Zweifel müsse der Apotheker nämlich auch über die Grenzen homöopathischer Behandlungsmethoden aufklären.
Damit widerspricht Becker Josef Hecken. Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hatte vergangene Woche in Einklang mit SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach gefordert, dass homöopathische Produkte aus den Satzungsleistungen der Krankenkassen gestrichen und aus der Apothekenpflicht entlassen werden, da sie keine wissenschaftliche Evidenz ihrer Wirksamkeit vorweisen können.
Becker sieht das anders. Evidenz bestehe „nicht nur im wissenschaftlichen Nachweis, sondern auch in der persönlichen Erfahrung“, sagte er der Stuttgarter Zeitung. Als Beispiel führte er Bayers ebenfalls umstrittenes Magenmittel Iberogast an: Auch das sei „gemäß der reinen Lehre nicht evidenzbasiert“, aber dennoch eines der meistverkauften Präparate.
Stattdessen verwies Becker, zugleich auch Präsident des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg, auf die Notwendigkeit der Beratung bei homöopathischen Produkten. So müsse man Kunden beispielsweise darauf hinweisen, dass es nicht ratsam ist, hohes Fieber mit Kamille zu behandeln. „Wenn es den freien Zugriff im Drogerieregal gibt, dann kann durchaus etwas schiefgehen“, so Becker. Apotheker müssten deshalb auf Grenzen homöopathischer Behandlungsmethoden hinweisen.
Außerdem wehrte Becker sich gegen den Vorwurf, Apotheker würden die Homöopathie aus finanziellen Gründen verteidigen. Im Gesamtumsatz einer Apotheke mache sie gerade einmal 1 Prozent aus.
Rückendeckung erhält Becker von Hermann Kortland. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Arzneimittelhersteller (BAH) sagte, die Apothekenpflicht sei notwendig, weil nur sie sicherstelle, „dass der Apotheker im Rahmen der Beratung im Zweifel auch auf die Grenzen einer homöopathischen Behandlung hinweisen kann“.
Vergangene Woche hatte der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken im Gespräch mit derselben Zeitung gesagt, er sehe „keinen Grund für die Apothekenpflicht“. Sie suggeriere, „dass es sich um Produkte mit erwiesener Wirksamkeit handelt, die einer Beratung bedürften“. Tatsächlich aber läge die medizinische Evidenz homöopathischer Produkte „auf dem Niveau von Brausetabletten und Nahrungsergänzungsmitteln“. Bei den CDU-Politikerinnen Mechthild Heil und Claudia Schmittke stieß er damit auf offene Ohren. Sie forderten eine Abschaffung der Apothekenpflicht. „Als Arzt halte ich die Homöopathie für völlig wirkungslos“, ließ Lauterbach verlauten. „Ich wünsche den Kollegen der Union bei diesem Waffengang viel Erfolg.“
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