Berlin

Homöopathie: Ärzte gegen SPD

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Berlin -

Die SPD im Berliner Stadtteil Pankow forderte die Genossen auf, sich auf dem Landesparteitag gegen die Sonderstellung der Homöopathie zu stellen. Auch die Bundesregierung solle einem entsprechenden Antrag folgen. Die Antwort des Berlin Brandenburger Zentralvereins homöopathischer Ärzte (BVhÄ) ließ nicht lange auf sich warten: Homöopathie habe sich bewährt und ihre Wirksamkeit sei ausreichend nachgewiesen.

Für die Kreisdelegierten der Pankower SPD ist der Fall klar: „Homöopathische Arzneimittel müssen ihre Wirksamkeit nicht beweisen und werden dennoch von den Krankenkassen erstattet. Dieses Privileg muss abgeschafft werden“, fordert der Kreisvorsitzende Knut Lambertin. Homöopathika sollten nicht länger als Arzneimittel geführt werden, auch seien die Apothekenpflicht und die Kostenerstattung der Krankenkassen für entsprechende Präparate aufzuheben.

Durch die Erstattungen werde der Bevölkerung suggeriert, dass es sich um Arzneien mit Heilungspotenzial handle, führte Lambertin weiter aus. Dies sei eine Täuschung der Verbraucher und müsse vom Gesetzgeber unterbunden werden. Als Beispiele führte die SPD Pankow Großbritannien und Frankreich auf, wo Homöopathie 2017 beziehungsweise 2019 aus dem Leistungskatalog der öffentlichen Gesundheitssysteme verschwand.

Der BVhÄ hält in einer Stellungnahme dagegen und unterzog die Forderungen der Pankower SPD einem „Faktencheck“. Laut Umfragen wünschten sich 75 Prozent der Bevölkerung ein Miteinander von homöopathischer und konventioneller Medizin. Zudem hätten Ärzte mit der Zusatzqualifikation Homöopathie oft eine zehnjährige medizinische Ausbildung durchlaufen und sich in der Regel zum Facharzt weitergebildet.

Würde die SPD Pankow die gleichen Maßstäbe für homöopathische und konventionelle Medizin anlegen, dürften nur noch 20 bis 30 Prozent der Arzneimittel von den Kassen erstattet werden, führte der BVhÄ weiter aus. Denn auch die Wirksamkeit von konventionellen Medikamenten, etwa in der Kardiologie oder der Onkologie, sei nur selten durch gute Studien belegt.

Auch die Apothekenpflicht und der Arzneimittelstatus für homöopathische Präparate dürften nicht aufgehoben werden, warnte der BVhÄ. Anderenfalls würden für Homöopathika wichtige Standards im Sinne der Patientensicherheit nicht mehr gelten. Auch die wichtige Beratung in der Apotheke zum Medikament müsse erhalten bleiben. Auch stellte der BVhÄ klar, dass Homöopathie keine Regelleistung sei, sondern zwei Drittel der Krankenkassen diese Kosten freiwillig übernehmen. Homöopathie mache dabei lediglich 0,03 Prozent der Gesamtkosten in der gesetzlichen Krankenversicherung aus.

Im Fazit verwies der BVhÄ darauf, dass es genug Studien gäbe, die die Wirksamkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Homöopathie bestätigen. Diese trage außerdem zur Therapiefreiheit und Therapievielfalt bei, was ein wichtiger Pfeiler des hiesigen Gesundheitssystems sei. Auch in anderen Ländern werde die Homöopathie anerkannt. So gehört sie in der Schweiz seit zwei Jahren zu den Regelleistungen der Grundversicherung. Bundesminister Jens Spahn (CDU) hatte sich ebenfalls dafür ausgesprochen, dass Kosten für homöopathische Heilmethoden weiter erstattet werden. Das sei „so okay“, sagte Spahn lapidar. Doch in seiner Partei gibt es nicht nur Befürworter der Homöopathie.

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