Rx-Rabattverbot

Holland-Versender wollen sich verklagen lassen APOTHEKE ADHOC, 27.06.2012 15:28 Uhr

Berlin - 

DocMorris und die Europa Apotheek Venlo (EAV) wollen sich dem deutschen Preisrecht nicht unterwerfen. Der Branchenverband EAMSP kündigte an, dass die Versender gegen das geplante Rx-Versandverbot klagen werden – beziehungsweise sich verklagen lassen. Aus ihrer Sicht werden sie nämlich durch die Bindung an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) diskriminiert. Tritt das Gesetz also in Kraft, wollen sie dagegen europarechtlich vorgehen und den Klageweg beschreiten. Am Ende womöglich bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Laut EAMSP-Chefjurist Thomas J. Diekmann wirkt sich die Ausweitung der AMPreisV diskriminierend gegenüber ausländischen Apotheken aus. „Die Novelle verkennt die erheblichen europarechtlichen Auswirkungen und läuft Gefahr, als europarechtswidrig beanstandet zu werden.“ Einerseits verstoße die Ausweitung des Geltungsbereichs gegen die Warenverkehrsfreiheit und zum anderen gegen die e-commerce-Richtlinie: Vor allem beim internetbasierten Versandhandel gelte die Gesetzgebung im Ursprungsland, nicht die des Bestimmungslandes.

Ohnehin gehe das Rezeptbonus-Verbot an der gesetzlichen Zielsetzung vorbei. Gleiche Wettbewerbsbedingungen würden mitnichten hergestellt: „Die einzigen, die von der Regelung profitieren, sind die deutschen Vor-Ort-Apotheken.“

Die niederländischen Versandapotheken richteten sich nach der niederländischen Preisverordnung mit Höchstpreisgrenze. „Die dadurch möglichen Preisvorteile geben diese Versandapotheken auf Kosten ihrer Gewinnmarge in erheblichem Umfang an Patienten in Deutschland weiter. Boni und Rabatte sind also nach niederländischem Recht zulässig, werden von den Verbrauchern gewünscht und rege in Anspruch genommen.“

Im Übrigen verkenne die Politik, dass auch deutsche Apotheken längst Boni und Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewährten und diese Praxis keineswegs durch die Mehrzahl der Apotheken abgelehnt werde. „Die in jüngster Zeit ergangenen Gerichtsurteile bestätigen vielmehr, dass viele Apotheken das Recht auf Boni und Rabatte als eine Art Kundenbindungsinstrument wünschen.“

Dass sich die Versender eigentlich nach ihrem Beitritt zum Rahmenvertrag an die deutschen Preisregeln halten müssten, erwähnt der EAMSP nicht. Und wie ernst es den Versendern mit ihrer Drohung ist, bleibt ebenfalls abzuwarten. Mindestens zwei der drei großen Versandapotheken stehen ja derzeit zum Verkauf.