Boykottvorwurf

Hofferberth: „Zur Kritik verpflichtet“

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Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg wird vermutlich gegen das vom Bundeskartellamt verhängte Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro vor Gericht ziehen: „Unserer Ansicht nach besteht für einen Berufsverband im Gesundheitswesen für den Schutz der Verbraucher und der Apotheker geradezu die Pflicht, solche Ereignisse und Entwicklungen dezidiert zu beobachten, zu bewerten und gegebenenfalls auch öffentlich zu kritisieren“, sagte Geschäftsführerin Ina Hofferberth. Der LAV werde die Bescheide deshalb genau prüfen und dann notfalls eine höchstrichterliche Klärung anstreben.

Der LAV sieht sich in seiner Position durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Sachen DocMorris bestätigt: Der EuGH habe mit seiner Entscheidung zum Fremdbesitz auch bestätigt, dass die Betriebserlaubnis für DocMorris-Apotheke in Saarbrücken unrechtmäßig gewesen sei.

Im Fall offensichtlich rechtswidriger Zustände müsse Kritik erlaubt sein. „Es ist weder mit unserem Rechtssystem noch mit meinem Gerechtigkeitssinn vereinbar, wenn der bestraft wird, der auf einen Rechtsbruch hinweist, anstatt den zu ahnden, der den Rechtsbruch begeht“, sagte Hofferberth. „Wir sind davon überzeugt, dass das OLG Düsseldorf bei unserem Einspruch die Haltlosigkeit der Vorwürfe feststellen wird“, sagte Hofferberth.

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