Kommentar

Hört auf, unser Geld zu verbrennen

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Berlin -

Alle Jahre wieder drehen ein paar Kassen zum Jahresende durch: Die AOKen Hessen und Sachsen-Anhalt behelligen die Apotheken erneut mit irgendwelchen abwegigen Steuerforderungen. Sie verursachen riesigen Aufwand und enorme Kosten. Könnte bitte jemand diese Verschwendung von Versichertengeldern stoppen? Ein Kommentar von Alexander Müller.

Die Klage einer BKK gegen den Fiskus liegt seit Ende 2018 beim Bundesfinanzhof (BFH). Gegen Ende des vergangenen Jahres machte sich im Kassenlager plötzlich die Panik breit, der Ausgang des Verfahrens könnte sich auf die Abrechnung mit allen Apotheken auswirken und etwaige Ansprüche verjähren. Kurz vor Weihnachten 2019 wurden die Apotheken angeschrieben und zum Verzicht auf Einrede der Verjährung aufgefordert.

Die Steuerberater der Apotheken prüften unter Hochdruck und kamen zu dem Schluss: Da ist nichts dran. Die Apotheken sind vom Ausgang des BFH-Verfahrens in keiner Weise betroffen. Die allermeisten Kassen haben ihre Hausaufgaben gemacht und den Fall nach dem ersten Schreck zu den Akten gelegt. Andere drehten durch: Am ersten Werktag nach Weihnachten wurden hunderte Klagen bei den Sozialgerichten hinterlegt, um die Verjährung zu hemmen. Für Rückfragen des Gerichts war bei der AOK Hessen dann aber zwischen den Jahren niemand mehr zu sprechen und so wurde das ganz recht humorlos abgeschmettert.

Zwei Kassen haben es immer noch nicht begriffen: Die klagefreudige AOK Hessen schickte im Oktober neue „Verjährungsbriefe“ für das laufende Jahr, die AOK Sachsen-Anhalt trottete hinterher. „Die haben den Schuss nicht gehört“, kommentiert ein Steuerberater. Zum Glück ist der Aufwand diesmal etwas überschaubarer, weil der Sachverhalt geklärt ist und die Apotheker entsprechend beraten sind. Mit Hilfe der Steuerberater konnten die Apothekerverbände eine Vereinbarung stricken, die die Kassen beruhigt und die Apotheker nicht schädigt.

Herausgekommen ist ein mehrseitiges Dokument mit Präambel und 10-Punkte-Plan. Zumindest werden die Apotheker jetzt nicht mehr gedrängt, selbst gegen das Finanzamt zu klagen. Sehr wahrscheinlich wird dieser ganze Aufwand dennoch umsonst gewesen sein, wenn nach dem BFH-Urteil klar ist, dass die Kassen keine Ansprüche gegen die Apotheken haben.

Die Vertreter der Kasse werden immer behaupten, dass man das Risiko ausschließen musste. Geht ja um das Geld der Versicherten. Aber das verfängt hier nicht. Man kann nicht – ebenfalls mit Beitragsgeldern – so einen Aufwand betreiben, um jedes kleinste Restrisiko auszuschließen. Die AOK bindet dabei ja mitnichten nur Kräfte im eigenen Haus, sondern auch bei den Apothekern, ihren Verbänden und Steuerberatern, bei den Gerichten. Hier erfolgt auf Seiten der Kassen weder eine adäquate Risiko- noch Folgenabschätzung. Dass sie damit im vergangenen Jahr gegen die Wand gerannt sind, war beschämend genug, 2020 ist es unterirdisch.

Da hilft es auch nicht, dass die AOK Sachsen-Anhalt ihre Besorgnis über die Causa AvP zum Ausdruck bringt. Deswegen habe man mit der Briefaktion noch vier Wochen gewartet. Vor den beiden umsatzstarken letzten Monaten des Jahres sollte der Rücklauf deshalb schnell abgeschlossen werden, damit sich die Apotheken „in diesem Zeitraum vollumfänglich den Patienten widmen können“. Die Kasse sollte sich diese geheuchelte Rücksichtnahme einfach sparen – genauso wie ihre penetranten Verjährungsbriefe.

 

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