Höheres Notdiensthonorar noch vor Apothekertag Lothar Klein, 06.08.2019 10:35 Uhr
Am 17. Juli hat das Bundeskabinett das Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verabschiedet. Jetzt steht fest, wann sich der Bundesrat damit befassen wird: Am 20. September, noch vor den Deutschen Apothekertag (DAT), wird die Länderkammer den Gesetzentwurf im ersten Durchgang beraten und eine Stellungnahme dazu abgeben. Am selben Tag sollen aber bereits die Verordnungen zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung beschlossen werden. Damit tritt die Erhöhung des Nacht- und Notdiensthonorars, der BtM-Gebühren und die Ausweitung des Botendienstes vor dem VOASG in Kraft.
Eine Sprecherin des Bundesrates bestätigte gegenüber APOTHEKE ADHOC den Zeitplan. Danach wird sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrates am 4. September sowohl mit dem Apothekenstärkungsgesetz als auch mit den beiden Verordnungen befassen und dem Plenum für den 20. September eine Beschlussempfehlung an die Hand geben. Nach derzeitiger Planung soll die Länderkammer die beiden Verordnungen in der Sitzung am 20. September bereits beschließen. Die Bundesregierung hat dazu dem Bundesrat bereits die beiden Verordnungen als Drucksache zugeleitet.
Darin heißt es: „Mit dem Verordnungsentwurf soll die flächendeckende und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gestärkt und abgesichert werden. Insbesondere durch die bessere Honorierung von Nacht- und Notdiensten werden die Vor-Ort-Apotheken gezielt gefördert und in ihrer wichtigen Funktion für die qualifizierte Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten gestärkt. Durch die Überarbeitung der Regelungen zum Botendienst soll dieser als Versorgungsform der Vor-Ort-Apotheken gestärkt werden. Zur Gewährleistung der Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität von Arzneimitteln, die im Botendienst und im Versandhandel ausgeliefert werden, soll eine Pflicht zur Temperaturkontrolle dieser Arzneimittel unter bestimmten Voraussetzungen eingeführt werden. Um eine Ersetzung von verschriebenen Arzneimitteln auch für Versicherte in der privaten Krankenversicherung, Beihilfeempfänger und Selbstzahler zu ermöglichen, bedarf es einer weiteren Änderung in der Apothekenbetriebsordnung.“
„Durch die Änderungen in der Arzneimittelpreisverordnung ergeben sich für sämtliche Kostenträger bei voller Jahreswirkung Mehrausgaben von rund 65 Millionen Euro einschließlich Mehrwertsteuer pro Jahr“, so die Beschlussvorlage der Bundesregierung weiter. Diese Mehrausgaben resultierten zum einen aus der Erhöhung des bestehenden Festzuschlages für den Notdienst in Höhe von rund 50 Millionen Euro einschließlich Mehrwertsteuer und zum anderen aus der Erhöhung des Betrages, der bei der Abgabe von Betäubungsmitteln von den Apotheken berechnet werden könne, in Höhe von rund 15 Millionen Euro einschließlich Mehrwertsteuer. Rund 60 Millionen Euro davon entfielen auf die gesetzliche Krankenversicherung, rund 3 Millionen Euro auf die private Krankenversicherung und rund 2 Millionen Euro auf die Träger der Beihilfe bei Bund, Ländern und Gemeinden: „Die daraus folgenden Mehrausgaben im Beihilfebereich des Bundes werden im Rahmen der bestehenden Ansätze im jeweilig betroffenen Einzelplan ausgeglichen.“
Der Nacht- und Notdienstzuschlag auf das Apothekenhonorar soll um 5 Cent auf 21 Cent pro Rx-Packung steigen. Damit wird die Pauschale für jeden geleisteten Voll-Notdienst von aktuell rund 290 Euro auf etwa 350 Euro steigen. Dazu wird die BtM-Gebühr von 2,91 Euro auf 4,26 Euro angehoben. Zudem will die Regierung den Botendienst zur Regelversorgung machen und die Abgabe über Arzneimittelautomaten ohne angeschlossene Apotheke explizit verbieten.
Noch nicht zugeleitet an die Länderkammer hat die Bundesregierung das Apothekenstärkungsgesetz. Dass soll am Freitag erfolgen. Damit wird die 6-Wochenfrist für die Beratung im Bundesrat exakt eingehalten. Die Länderkammer spricht im 1. Durchgang der VAOSG-Beratung eine Empfehlung an den Bundestag aus. Interessant dürfte sein, ob die Länder dabei nochmals das Thema Rx-Versandverbot ins Spiel bringen. Unmittelbar nach dem EuGH-Urteil vom 19. Oktober 2016 hatte der Bundesrat auf Antrag von Bayern ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln gefordert. Die Ländermehrheit stimmte damals für den Antrag von Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU). Obwohl sich die SPD-regierten Länder enthielten, fand sich eine knappe Mehrheit. Inzwischen haben sich aber die Mehrheitsverhältnisse in der Länderkammer geändert.
Nach dem ersten Durchgang im Bundesrat startet der Bundestag mit der VOASG-Beratung. Dafür stehen bis zum Jahresende acht Sitzungswochen zur Verfügung. Da in Berlin allgemein mit einem Bruch der Großen Koalition spätestens nach der Neuwahl der SPD-Führung Anfang Dezember gerechnet wird, drängt die Zeit. Vor dem Start der Beratungen im Bundestag soll zudem noch die Abstimmung mit der EU-Kommission in Brüssel erfolgen.
Dort gibt es dem Vernehmen nach Kritik an Spahn Vorschlag, das Rx-Boniverbot im Sozialgesetzbuch V zu verankern. Sollte sich die EU-Kommission nicht umstimmen lassen, bleibt abzuwarten, wie die Gesundheitspolitiker von Union und SPD damit umgehen. Möglicherweise kommt dann erneut der frühere Vorschlag der SPD-Politiker Edgar Franke und Sabine Dittmar ins Spiel: Im Februar 2017, auf dem Höhepunkt des Rx-Boni-Streits zwischen der von Ex-Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) angeführten Rx-Versandverbot-Riege in der Union und der SPD, schlugen beide statt des Verbots des Rx-Versandhandels einen geringfügigen Rx-Boni-Deckel als Bagatellgrenze von einem Euro oder 1,50 Euro vor. Damit wäre allerdings die von der ABDA geforderte Gleichpreisigkeit auch für den GKV-Bereich hinfällig.
Gespannt darf man sein auf die Positionierung der ABDA: Denn mit dem VOASG steht und fällt auch die Einführung neuer honorierter pharmazeutische Dienstleistungen. Dafür sind 150 Millionen Euro vorgesehen. Sollte das VOASG scheitern, blieben nur die dann vermutlich bereits vom Bundesrat verabschiedeten Verordnungen.