Beitragsbemessungsgrenzen steigen dpa, 10.09.2014 09:55 Uhr
Auf gutverdienende Arbeitnehmer kommen im nächsten Jahr wieder höhere Sozialabgaben zu. Grund: Wegen der gestiegenen Löhne und Gehälter erhöhen sich auch die Bemessungsgrenzen, bis zu denen Sozialbeiträge fällig werden.
Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet, soll die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung 2015 bundesweit von derzeit 4050 Euro auf 4125 Euro im Monat steigen.
Die Obergrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöhen sich demnach im Westen von 5950 auf 6050 Euro, im Osten von 5000 auf 5200 Euro. Das gehe aus dem Referentenentwurf für die Verordnung über die maßgebenden Rechengrößen hervor, berichtet die SZ. Bei diesen Rechengrößen handele es sich um vorläufige Werte; dass sich daran noch etwas ändere, sei aber unwahrscheinlich. Das Bundeskabinett wird die Obergrenzen voraussichtlich Mitte Oktober verabschieden.
Für gut verdienende Arbeitnehmer bleibt durch die Erhöhung weniger netto vom Bruttogehalt übrig. Ein westdeutscher Beschäftigter, der 6100 brutto pro Monat verdient, muss dem Bericht zufolge dann knapp elf Euro mehr in die Rentenkasse und die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Bei einem ostdeutschen Arbeitnehmer mit einem Monatsverdienst von mindestens 5200 Euro sind es fast 22 Euro mehr, sofern die Beitragssätze im kommenden Jahr unverändert bleiben.
Wie sich die Ausgaben für die Krankenversicherung entwickeln, ist noch offen. Derzeit ist unklar, wie die Beitragssätze der Krankenkassen ausfallen werden: Von 2015 an wird der allgemeine Beitragssatz auf 14,6 Prozent festgeschrieben. Derzeit sind 15,5 Prozent fällig. Brauchen die Kassen mehr Geld, können sie aber Zusatzbeiträge erheben.
Möglich ist auch, dass der Beitragssatz für die Rente 2015 geringfügig sinkt. Die Rentenversicherung verzeichnet derzeit wegen der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt hohe Beitragseinnahmen. Der Rentenbeitrag könnte deshalb um 0,1 Punkte auf 18,8 Prozent fallen.