Urteil

Höhere Beiträge für Rentner rechtmäßig

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Die Anhebung der Krankenkassenbeiträge für Rentner, die eine zusätzliche Altersversorgung beziehen, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden von sechs Rentnern gegen die seit Anfang 2004 geltenden höheren Beiträge abgewiesen.

Die Beschwerdeführer hatten beanstandet, dass bei der gesetzlichen Rente die Hälfte des Krankenkassenbeitrags aus der Rentenkasse gezahlt wird, während die Bezüge aus Pensionskassen, Betriebs- oder Witwenrenten bei der Berechnung der Krankenkassenbeiträge nun in vollem Umfang veranschlagt werden. Bis Ende 2003 wurden sie nur zur Hälfte angerechnet.

Aus Sicht der Verfassungsrichter verstößt dies jedoch nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung - im Gegenteil: Durch die Reform von 2004 habe der Gesetzgeber eine Ungleichbehandlung beseitigt, die bis dahin die Bezieher von Zusatzrenten gegenüber den Empfängern gesetzlicher Renten begünstigt habe. Die Altersbezüge von Menschen mit Zusatzrenten lägen im Schnitt mehr als doppelt so hoch wie bei Normalrentnern.

Nach den Worten der 2. Kammer des Ersten Senats war die Reform geeignet, die wachsende Finanzierungslücke der Krankenkassen auszugleichen, deren Ursache der medizinische Fortschritt und die zunehmende Zahl älterer Menschen sei. Die Reformer hatten sich jährlich 1,6 Milliarden Euro Zusatzeinnahmen aus der vollen Einbeziehung der Versorgungsbeiträge versprochen. Dem Beschluss zufolge deckten die Beiträge der Rentner im Jahr 1973 noch 70 Prozent des für sie notwendigen Aufwands, inzwischen liege die Quote nur noch bei 43 Prozent.

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