Sozialversicherung

Höhere Beiträge für Gutverdiener

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Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen werden 2012 wieder steigen. Dies geht aus einem Entwurf der Bundesregierung hervor, dessen Zustimmung als Formsache gilt. Damit müssen Besserverdiener ab Januar höhere Beiträge zahlen.

In der Kranken- und Pflegeversicherung wird die Grenze künftig bei 3825 Euro liegen, das sind 112,50 Euro mehr als bisher. Der Beitragssatz steigt somit um maximal 19,70 Euro, dabei werden 15,5 Prozent des Gehalts für die Krankenkasse und 1,95 Prozent für die Pflege gezahlt.

Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird die Beitragsgrenze nur im Westen Deutschlands erhöht. Die Grenze wird um 100 Euro auf monatlich 5600 Euro angehoben. Bei einem Beitragssatz von 19,9 Prozent in der Renten- und 3 Prozent in der Arbeitslosenversicherung entstehen Mehrkosten von 22,90 Euro. Die Beiträge zu den Sozialversicherungen werden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern jeweils zur Hälfte gezahlt.

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden, da nicht das gesamt Gehalt berücksichtigt wird. Diese Höchstgrenzen werden jährlich neu festgelegt und orientieren sich an der Entwicklung der Bruttolöhne. 2010 waren die Grenzen vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise gesenkt wurden. Der Durchschnittsverdienst stieg nun wieder an und liegt aktuell bei 2522 Euro monatlich.

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