Lebensmittel

Hinweis auf „versteckten“ Alkohol dpa, 01.02.2011 10:05 Uhr

Berlin - 

Auch Kefir und Fruchtsäfte enthalten Alkohol - die Bundesregierung will nun prüfen, ob es künftig spezielle Warnhinweise für versteckten Alkohol geben soll. Derzeit werde zunächst untersucht, ob es hierbei Handlungsbedarf gebe, sagte ein Sprecher von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU).

Die Vize-Generalsekretärin der CSU, Dorothee Bär, fordert eine Warnung auf Lebensmitteln und alkoholfreien Getränken. „Auf angeblich alkoholfreiem Bier sowie Lebensmitteln, die selbst geringe Alkoholmengen enthalten, muss eine entsprechende Warnung aufgedruckt werden“, sagte Bär der Bild-Zeitung. „Viele Schwangere wissen gar nicht, dass zum Beispiel alkoholfreies Bier bis zu 0,7 Prozent Alkohol enthält.“ Die Familienpolitikerin will einen besseren Schutz von Schwangeren und von trockenen Alkoholikern erreichen.

Alkohol in Lebensmitteln muss als Zutat angegeben werden - dabei gibt es aber zahlreiche Ausnahmen wie Getränke mit weniger als 1,2 Volumen-Prozent Alkohol oder teilweise gegorener Traubenmost. Alkoholfreie Getränke dürfen bis zu 0,5 Volumen-Prozent Alkohol haben. Auch Fruchtsäfte, Kefir oder Lebensmittel mit Essig können natürlicherweise Alkohol enthalten - ohne dass dies gekennzeichnet sein muss.