Hilfsmittelabrechnung

Apothekerverband: VSA raus, ARZ Haan rein

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Berlin -

Für die Hilfsmittelabrechnung nach §302 Sozialgesetzbuch (SGB V) müssen Apotheker seit Monatsbeginn tiefer in die Tasche greifen. Einige Rechenzentren haben die Preise für die aufwendige Prozedur erhöht. Der Bundesverband Deutscher Apotheker (BVDA) will sparen helfen und empfiehlt den Apothekern einen neuen Partner: Das ARZ Haan hat die VSA abgelöst.

Seit dem 1. Juli fallen bei der VSA und dem Schweriner Apothekenrechenzentrum (SARZ) Extragebühren für die Hilfsmittelabrechnung an. Die Rechenzentren verlangen eine monatliche Pauschale von 13 Euro ab dem ersten Hilfsmittelrezept, das abgerechnet wird. Zusätzlich werden 0,85 Prozent der gesamten Rezeptsumme fällig.

Der Grund: Die Abrechnung nach §302 ist aufwendiger und nimmt immer mehr zu. Ein automatisierter Vorgang ist kaum möglich, denn an der Verordnung heften noch diverse Anlagen. Das Hilfsmittelrezept und die dazugehörigen Anlagen haben oft unterschiedliche Papierformate. Somit sind ein manuelles Einscannen von Maßblatt, Genehmigung & Co. und das anschließende Zusammenführen der Dokumente per Hand unerlässlich. Der Abrechnungsaufwand ist somit weitaus höher als bei der Arzneimittelabrechnung nach §300 – wonach ein Hilfsmittel abgerechnet wird, entscheiden die Krankenkassen und die Landesapothekerverbände. Die VSA teilte bereits im Februar mit, der Abrechnungsprozess sei „schon heute zehnmal so aufwendig“.

Für die Abrechnung nach §302 ist eine separate Rechnungsstellung vorgeschrieben. Zudem müssen zahlreiche Vertragsänderungen berücksichtigt und in die Abrechnung integriert werden. Bereits im Februar verwaltete die VSA im himiDialog mehr als 400 Verträge mit bis zu 50 Vertragsänderungen pro Quartal. Mit Blick auf das neue Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) wird die Anzahl der Hilfsmittel, die nach §302 abgerechnet werden müssen, steigen.

Der BVDA informierte in der vergangenen Woche die Kollegen über die Gebührenerhöhung und bat um eine Überprüfung der „vorliegenden vertraglichen Vereinbarungen speziell mit Hinblick auf diesen Sachverhalt“. Der BVDA hat auch gleich eine Alternative parat: „Wir empfehlen hierzu unseren neuen Partner im Bereich der Rezeptabrechnung, die ARZ Service GmbH, verbunden mit dem Ziel, Ihre Kosten in wirtschaftlich schwierigen Zeiten auch langfristig stabil halten zu können“.

Mit aufgeführt werden die Leistungen und die „kostenfreie Analyse Ihrer derzeitigen Abrechnungskonditionen“. „Ein Vergleich, der sich lohnen kann.“ Für Bestandskunden seien die Gebühren ohnehin konstant, aber auch auf Neukunden komme keine Grundgebühr zu, so eine Sprecherin. Ob der Betrag für die abgerechneten Rezepte sich erhöhen wird, werde jedoch individuell mit den Neukunden verhandelt.

Dazu der BVDA: „Wir weisen in diesem Zusammenhang ebenfalls darauf hin, dass sich bei der Buchung kostenpflichtiger Leistungsbausteine auch bestehende Vertragsbestandteile […] zu Ihrem Nachteil verändern können“.

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