Die Techniker Krankenkasse (TK) sucht Vertragspartner für die Versorgung mit Inkontinenzhilfen. Für insgesamt 22 verschiedene Gebiete können sich Anbieter für ableitenden Inkontinenzhilfen und intravaginalen Kontinenztherapiesysteme bewerben. Die Verträge könnten bis zu vier Jahre gelten.
Die neuen Verträge sollen ab dem 1. März 2017 gelten. Zunächst sollen sie zwei Jahre laufen. Soweit nicht die TK oder ihr Vertragspartner den Vertrag mit einer Frist von neun Monaten kündigen, verlängert sich die Laufzeit automatisch um zwei weitere Jahre. Die Dauer kommt womöglich nicht von ungefähr: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte im Dezember ein Eckpunktepapier für eine Hilfsmittelreform erarbeitet, nach der künftig neben dem Preis auch die Versorgungsqualität eine Rolle spielen soll.
Die 22 Lose hat die Kasse nach Postleitzahlen ausgeschrieben. Dabei sind die ersten beiden Ziffern relevant. Die einzelnen Gebiete umfassen beispielsweise Schleswig-Holstein, Hessen Mitte oder Sachsen/Sachsen-Anhalt. Die Kasse weist in der Ausschreibung darauf hin, dass der Preis nicht das einzige Zuschlagskriterium sei.
Angebote müssen bis zum 22. September abgegeben werden. Fragen zur Ausschreibung müssen bis zum 13. September bei der TK vorliegen; die Kasse will sie bis zum 15. September beantworten.
Die Bieter und Bietergemeinschaften müssen der TK ihre Eignung als Vertragspartner nachweisen. Dazu müssen sie etwa einen Handelsregisterauszug, Eigenerklärungen zu Vorstrafen, Geschäftstätigkeit, Gesamtumsätzen sowie mit Inkontinenzhilfen gemachte Umsätze vorlegen. Zudem muss das Unternehmen nachweisen, seit mindestens drei Jahren im Bereich Inkontinenzversorgung tätig zu sein.
Darüber hinaus müssen die Bieter ihre technische und berufliche Eignung für die Versorgung nachweisen. Dazu müssen sie der TK ein Konzept zur Lieferfähigkeit schicken. Darin sollen unter anderem ein Einkaufskonzept, ein Personal- und Organisationskonzept, Erläuterungen zum Lagerbestand, zu Liefervereinbarungen, Maßnahmen bei Versorgungsanstiegen oder Lieferausfällen enthalten sein. Die Bieter müssen außerdem den Mindeststandards vom GKV-Spitzenverband genügen. Das können sie etwa über eine Präqualifizierungsbestätigung nachweisen.
Für aufsaugende Inkontinenzhilfen hat die TK im Februar neue Verträge abgeschlossen. Die Verträge sehen eine monatliche Pauschale für Windeln von 18,45 Euro vor. Die Kasse hatte ihre Patienten über neue Versorger informiert, bevor Apotheken überhaupt die Vertragsunterlagen einsehen konnten.
APOTHEKE ADHOC Debatte