Deutscher Apothekertag 2012

Hilfsmittel für alle und Apothekenpflicht für NAC

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Berlin -

Die Apotheker beklagen eine schlechte Verfügbarkeit und steigende Zuzahlungen in der Hilfsmittelversorgung. Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) fordert deshalb, dass Patienten ihre Leistungserbringer künftig wieder frei wählen können. Ein Enstprechender Antrag wurde auf dem Deutschan Apothekertag in München angenommen. In den mehr als 80 Anträgen zum DAT wurden unter anderem auch die Leiferfähigkeit und die Apothekenpflicht von N-Acetylcystein thematisiert.

Durch Ausschreibungen seien die Patienten gezwungen, ihre Hilfsmittel von einem von der Krankenkasse festgelegten Leistungserbringer zu beziehen – Qualität und Menge seien dabei oft unzureichend, so der AVWL. Außerdem müsse ein einheitlicher Festzuschuss eingeführt werden, heißt es in dem Antrag.

Der Apothekerverband Nordrhein fordert in einem Antrag, dass der Hustenlösers N-Acetylcystein nur in Apotheken verkauft werden darf. In der Verordnung für Diätetische Lebensmittel (Diätverordnung) ist NAC als Zusatzstoff aufgeführt. Der zulässige Gehalt des Wirkstoffs wird allerdings nicht definiert. In Apotheken sind sogar verschreibungspflichtige Präparate verfügbar.

Trotzdem hatten die Drogerieketten dm und Rossmann den Hustenlöser als diätetisches Lebensmittel verkauft. Beide Ketten mussten das Präparat allerdings wieder aus dem Sortiment nehmen. Der Generikahersteller Hexal hatte sie abgemahnt.

Die Apotheker monierten zudem wachsende Lieferausfälle bei lebenswichtigen Arzneimitteln. Der Gesetzgeber und die pharmazeutische Industrie müssten daher Maßnahmen entwickeln, solche Engpässe vor allem bei Antibiotika, Antimykotika und Zytostatika, künftig zu verhindern. Ein entsprechender Antrag der Landesapothekerkammer Baden-Würtemberg wurde ebenfalls angenommen.

Zu Engpässe war es zuletzt etwa bei Caelyx (Doxorubicin, Janssen-Cialg), Monuril und Infektofos (beides Fosfomycin, Pierre Fabre/ Infectopharm), Vfend (Voriconazol, Pfizer) und dem generische Fludarabin gekommen, teilweise aus wirtschaftlichen Gründen auf Seiten der Hersteller. Um das Problem zu lösen könnte der Kammer zufolge vertraglich eine Reserveproduktion festgelegt werden oder oder der Nachweis einer ausreichenden Lagermenge gefordert werden.

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