Höhere Belastungen für die Apotheken bringen nach Einschätzung des Hessischen Apothekerverbandes (HAV) auch Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmaunternehmen. Diese regelten, dass Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung nur ein bestimmtes Arzneimittel eines bestimmten Herstellers bekommen, erklärte Sprecherin Katja Förster. Früher habe der Apotheker geschaut, welches Medikament passe und welches vorrätig sei. „Das ist heute nicht mehr so einfach.“
Nun müsse teilweise aufwendiger nach dem einen Arzneimittel recherchiert werden; mehr Bürokratie sei die Folge, sagte Förster. So manche Apotheke habe unter anderem deswegen Mitarbeiter eingestellt. „Die Mitarbeiterzahl hat tendenziell zugenommen, aber nicht die Erlöse.“ Die gesetzlichen Krankenkassen hätten alleine 2015 deutschlandweit wegen Rabattverträgen rund 3,6 Milliarden Euro gespart. „Die haben die Apotheken mit erarbeitet.“
Der hessische Gesundheitsminister Stefan Grüttner (CDU) betonte indes, Rabattverträge seien ein wesentlicher Baustein für die Konsolidierung der Kosten im Gesundheitswesen und helfen seiner Meinung nach der Solidargemeinschaft. „Rabattverträge haben ihren Stellenwert, haben auch ihre Berechtigung“, sagte der Minister. „Die Verschreibungsfreiheit liegt beim Arzt, der Arzt kann auf einem Rezept ankreuzen, ob dieses oder ein Alternativ-Arzneimittel auszuhändigen ist. Die Entscheidung trifft der Arzt.“
APOTHEKE ADHOC Debatte