Mit der AMG-Novelle wird es Palliativmedizinern ermöglicht, ihren Patienten in eng begrenzten Einzelfällen Betäubungsmittel (BtM) zu überlassen. Die hessischen Apotheker wollen, so weit es geht, selbst liefern: Gemeinsam mit der Landesregierung haben Apothekerkammer und -verband eine Liste mit bestimmten BtM erarbeitet, die die Apotheken vorrätig halten sollen.
So soll sichergestellt werden, dass alle Ärzte darüber informiert sind, welche Arzneimittel mit welcher Dosierung in den Notfalldepots der hessischen Apotheken vorhanden sind. Außerdem sollen die Apotheken lieferfähig bleiben. Bei der Überlassung müssen die Ärzte zunächst abfragen, was in der Offizin vorrätig ist, und dieses Gespräch genau dokumentieren.
Die Vereinbarung umfasse schnell und stark wirksame Schmerzmittel, wie etwa Morphin-Tropfen, hieß es auf Nachfrage beim Apothekerverband. Auch Antiemetika sollen die Apotheken ständig vorrätig halten. Bei der Vereinbarung handele es sich aber lediglich um eine Empfehlung an die Pharmazeuten.
Bislang waren BtM und Analgetika nur in einer Anlage zur Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) als vorrätig zu haltende Wirkstoffgruppen aufgelistet. Mit der ApBetrO waren diese jedoch ins Notfalldepot aufgenommen worden. Welche BtM davon betroffen sind, lässt die Verordnung jedoch offen: „Betäubungsmittel, darunter Opioide zur Injektion sowie zum Einnehmen mit unmittelbarer Wirkstofffreisetzung und mit veränderter Wirkstofffreisetzung“, heißt es in der ApBetrO.
„Die Hessische Vereinbarung zwischen dem Land und den Apothekenverbänden konkretisiert diese Regelung und geht sogar noch darüber hinaus. So ermöglichen wir eine gute Palliativversorgung in Hessen“, unterstrich Sozialminister Stefan Grüttner (CDU).
Hessen hatte auch schon im Bundesratsverfahren zur ApBetrO einen entsprechenden Antrag eingebracht. Demnach sollten auch Opioide in transdermaler und in transmucosaler Darreichungsform ins Notfalldepot aufgenommen werden. Der Antrag scheiterte aber.
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