Die Suche nach Partnerapotheken hat begonnen: Die AOK Hessen hat die Versorgung mit Sterilrezepturen ausgeschrieben. In 23 Gebietslosen will die Kasse Partner für die Versorgung „mit in Apotheken hergestellten parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie“ finden. Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können, müssen die Apotheken zahlreiche Auflagen erfüllen.
Eigentlich sollte die Suche nach Vertragspartnern bereits im Juni beginnen. „Interne Gründe“ hatten einem AOK-Sprecher zufolge zu der Verzögerung geführt. Anders als ursprünglich geplant sollen die Verträge jetzt nicht im Oktober beginnen, sondern erst im Dezember. Sie sollen für ein Jahr gelten, können aber zweimal um jeweils sechs Monate verlängert werden.
Jeder Bieter kann für beliebig viele Gebietslose ein Angebot abgeben – die Zahl der Zuschläge ist allerdings beschränkt auf maximal vier pro Apotheke. Das Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis. Die Apotheken können bis zum 6. September ihr Angebot einreichen.Wer an der Versorgung teilhaben möchte, muss zahlreiche Eigenerklärungen abgeben, etwa zu Zuverlässigkeit, Plausibilitätsprüfung, Ausgangsprodukten, Herstellung und Dokumentation, Sicherheitswerkbänken, Räumlichkeiten, Hygiene, Arbeitsschutz, Personal, Kennzeichnung, Endprüfung, Abfallentsorgung sowie QMS. Zudem muss genau erklärt werden, welche Produktionsstätten mit welchen Produktionskapazitäten zur Verfügung stehen.
Apotheker, die an der Ausschreibung teilnehmen möchten, müssen der Kasse außerdem einen Ausdruck aus dem Handelsregister, eine Kopie der arzneimittelrechtlichen Zulassung, einen Nachweis über ihre Berufshaftpflichtversicherung und einen Grundriss des Herstellungsraumes liefern.An der Ausschreibung dürfen auch Apotheken teilnehmen, die Unterauftragnehmer – also zum Beispiel Herstellbetriebe – beschäftigen. Der Einsatz von industriellen Herstellbetrieben schließe nicht aus, dass die parenteralen Zubereitungen „in der Apotheke hergestellt“ seien, betont die AOK mit Blick auf die entsprechende Gesetzesgrundlage im Fünften Sozialgesetzbuch. Auch Apotheken aus dem Ausland können an der Ausschreibung teilnehmen.
Die Ankündigung der AOK Hessen, Sterilrezepturen auszuschreiben, war auf heftige Kritik gestoßen: Die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) und der hesse Landesverband des Hartmannbundes monierten, durch die Festlegung auf die europaweit billigste Versorgung werde die Therapiefreiheit der Ärzte entscheidend eingeschränkt.Der Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) sieht durch die Ausschreibung die wohnort- und zeitnahe Versorgung gefährdet. Verbandschef Dr. Klaus Peterseim kritisierte unlängst: „Solche Ausschreibungen führen zum sukzessiven Herausfallen der Zytostatika-herstellenden Apotheken aus dem onkologischen Versorgungsnetz.“
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