Den hessischen Apothekern reicht es. Weil der Fixzuschlag „aus politischen Gründen nicht mit den Erfordernissen der wirtschaftlichen Entwicklung und der allgemeinen Kostensteigerung im Apothekenbetrieb Schritt hält“, fordert der Hessische Apothekerverband (HAV) in einem Antrag zum Deutschen Apothekertag (DAT) eine Verdopplung des variablen Zuschlags von 3 auf 6 Prozent. Dies würde einen Teil der Kosten kompensieren und „die permanente politische Auseinandersetzung und die Demütigungen des gesamten Berufsstandes vermeiden“, heißt es zur Begründung.
Wegen des „dramatischen Verfalls der Handelsspanne bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und der nicht ausreichenden Anpassung des Fixzuschlages“ seien die Apotheker außerdem gezwungen, den GKV-Bereich über den Verkauf von OTC-Produkten zu subventionieren.
Weil aber einerseits der Preiswettbewerb politisch gewünscht, andererseits Naturalrabatte verboten seien, stünden die Spannen im Bereich der Selbstmedikation ebenfalls unter Druck.
„Für das Verbot von Naturalrabatten im OTC-Bereich gibt es keinen gesundheitspolitischen Grund, da sich dieser Markt alleine durch die Entscheidung der Verbraucher reguliert“, finden die hessischen Apotheker und fordern eine Aufhebung zum 1. Januar 2013.
Außerdem macht sich der HAV für ein zentrales Melderegister für nichtverfügbare Rabattarzneimittel stark: In jeder Apotheke seien täglich durchschnittlich drei Präparate nicht verfügbar. In Summe erhielten täglich circa 60.000 Patienten nicht das Rabattarzneimittel, jährlich seien demnach rund 1,8 Millionen Packungen nicht verfügbar.
„Vor diesem Hintergrund wird das gesamte Ausmaß der desaströsen Entwicklung der Arzneimittelversorgung bei Rabattverträgen offensichtlich. Nur wenn die unhaltbaren Zustände öffentlich werden, ist auf Seiten der Krankenkassen und der Industrie mit einer Änderung der Verhaltensweise zu rechnen.“ Öffentlich einsehbar sollen PZN, Präparatename und Hersteller sowie Ort und Zeitpunkt der Nichtverfügbarkeit sein. In einem internen Bereich sollen auch Informationen zur meldenden Apotheke hinterlegt werden.
Schließlich fordert der HAV noch die Beteiligung der Apotheker im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und eine bundesweit einheitliche Nacht- und Notdienstsystematik. Wegen der derzeit je nach Bundesland unterschiedlichen Regelungen würden vor allem Apotheken in Grenzgebieten „unzumutbar“ belastet.
Außerdem tragen laut HAV verschiedene Nacht- und Notdienstregelungen nicht den geänderten Bedingungen der ärztlichen Notdienstbereitschaft Rechnung. Moderne Kommunikationsmedien würden vollkommen ausser Acht gelassen; stattdessen werden an überholten Entfernungsregelungen festgehalten. „Das Gesamtsystem des Nacht- und Notdienstes bedarf daher einer generellen Überarbeitung.“
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