„Gesundes-Herz-Gesetz“

Herz-Kreislauf-Checks: Drei neue pDL

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Berlin -

Mit seinem „Gesundes-Herz-Gesetz“ (GHG) will Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Früherkennung und
die Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen verbessern. Auch Apotheken sollen mit eingebunden werden: Dazu sollen drei neue pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) angeboten werden.

„Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind hierzulande die häufigste Todesursache“, heißt es in dem aktuellen Referentenentwurf zum GHG. Mit rund 57 Milliarden Euro verursachten Krankheiten des Kreislaufsystems im Jahr 2020 die höchsten Kosten für das Gesundheitssystem, berechnet das Bundesgesundheitsministerium (BMG).

Der Großteil der Herz-Kreislauf-Erkrankungen werde durch modifizierbare Lebensstilfaktoren verursacht. Das BMG zählt insbesondere ungesunde Ernährung, Bewegungsarmut, Rauchen und übermäßigen Alkoholkonsum als Risikofaktoren auf. Mit dem neuen Gesetz sollen die Früherkennung und Prävention gestärkt werden. Auch die Apotheken sollen hier eingebunden sein.

Check-up-Untersuchungen

Über die Krankenkassen sollen die Versicherten Einladungen für Check-up-Untersuchungen im Alter von 25, 35 und 50 Jahren erhalten. Zusätzlich mit der Einladung soll ein Gutschein verschickt werden, über den eine Beratung sowie Messungen zu Risikofaktoren, wie zum Beispiel Diabetes, in Apotheken wahrgenommen werden kann. Das BMG hofft, dass die Inanspruchnahme der Check-up-Untersuchungen so erleichtert und gesteigert werden kann.

Drei neue pDL

Apotheken sollen laut Referentenentwurf in die Beratung zur Prävention und zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Tabak-assoziierten Erkrankungen eingebunden werden. Das BMG plant hierfür, drei neue pharmazeutische Dienstleistungen zu etablieren, auf die gesetzlich Krankenversicherte ab 18 Jahren Anspruch erhalten:

  • eine jährliche Beratung mit Messungen zu Risikofaktoren von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes mellitus,
  • eine jährliche Beratung mit Kurzintervention zur Prävention Tabak-assoziierten Erkrankungen
  • eine Beratung und Messungen zu Risikofaktoren zur Einschätzung des individuellen Erkrankungsrisikos für Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Diabetes mellitus und weiteren Risikoerkrankungen, insbesondere der erforderlichen Blutwerte sowie des Blutdrucks bei Vorlage eines Gutscheins und der elektronischen Gesundheitskarte

Die Bundesapothekerkammer (BAK) soll auf der Grundlage anerkannter wissenschaftlicher Standards für die neuen pDL jeweils eine Standardarbeitsanweisung erarbeiten, die auch die Festlegungen eines Risikoscores und Beratungsinhalten umfassen soll. Während die beiden jährlichen Beratungen durch pharmazeutisches Personal erbracht werden können, muss die Beratung und Messung zu Risikofaktoren von Apotheker:innen durchgeführt werden.

Check-up 25, 35, und 50

Schwerpunkt des Check-up mit 25 soll die Erfassung von familiären Risiken und lebensstil-bezogenen Risikofaktoren, wie Bewegungsmangel, ungesunde Ernährungsweise, Tabak- und Alkoholkonsum sowie die Früherkennung von eventuell bereits bestehenden Erkrankungen, wie Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörung, Diabetes, Adipositas sein. Mit dem Check-up 35 soll der Fokus zusätzlich auf die Früherkennung kardiometabolischer Risikoerkrankungen gelegt werden. Im Rahmen des „Check-up 50“ soll zudem zusätzlich noch auf die Frühstadien von Herz-Kreislauf-Erkrankungen geschaut werden.

Kosten und Einsparpotential

Zusätzlich soll das Disease-Management-Programme (DMP) gefördert werden. Außerdem sieht der Entwurf eine erleichterte Verordnungsfähigkeit von Statinen vor. Bei Jahrestherapiekosten in Höhe von circa 45 Euro ergäben sich hier laut BMG Mehrkosten von rund 90 Millionen Euro pro Jahr. Allerdings geht das BMG davon aus, dass die Mehrkosten langsam stufenweise ansteigen werden.

Um den Tabakkonsum zu reduzieren, sollen die Regelungen zur medikamentösen Therapie gelockert werden: Ein Anspruch sollen Versicherte künftig nicht nur bei einer „schwere Tabakabhängigkeit“ und häufiger als alle drei Jahre finanziert bekommen. Dazu sollen rund 10 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Das BMG schätzt, dass bei einer Reduzierung der Krankheitslast um 0,4 Prozent des Niveaus von 2020 in den ersten Jahren rund 140 Millionen Euro pro Jahr eingespart werden könnten. Bei einer Reduzierung um 1,5 ergäbe sich sogar ein Einsparpotential von 510 Millionen Euro pro Jahr.

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