Herstellerabschlag

Novartis muss PKV Rabatt gewähren APOTHEKE ADHOC, 17.01.2014 15:31 Uhr

Rabatt-Pflicht: Der Schweizer Pharmakonzern muss auch privaten Krankenversicherungen den Herstellerabschlag gewähren. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Novartis muss weiterhin den Herstellerrabatt an private Krankenversicherungen zahlen: Der Schweizer Pharmakonzern unterlag vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth dem Versicherer Signal Iduna. Novartis ist nicht der erste Hersteller, der diese Erfahrung machte.

Seit 2011 müssen die Hersteller den Krankenversicherungen den Rabatt gewähren. In dem Gesetz über Rabatte für Arzneimittel (AMRabG) gewehrt, das mit dem AMNOG eingeführt wurde, ist geregelt, dass Pharmaunternehmen nicht nur an Krankenkassen, sondern auch an private Krankenversicherungen den Herstellerabschlag zahlen müssen.

Allerdings sind den Versicherungen nach eigenen Angaben im ersten Jahr nach der Einführung der Regelung fast 20 Prozent der Abschläge entgangen, weil Hersteller und Reimporteure die Zahlung verweigerten. Insgesamt sollen der Abrechnungsstelle „Zesar“ 20 Millionen Euro gefehlt haben.

Desitin hatte in einem Musterprozess – stellvertretend für die gesamte Branche – gegen die Bayerische Beamtenkrankenkasse geklagt. Aus Sicht des Unternehmens stellt der Zwangsabschlag ein „nicht verfassungskonformer Eingriff in die unternehmerische Freiheit eines privatwirtschaftlichen Unternehmens zu Gunsten eines anderen privatwirtschaftlichen Unternehmens“ dar.

Die Richter des Landgerichts München I teilten diese Einschätzung aber nicht: Sie entschieden, dass der Gesetzgeber auch Privatunternehmen schützen dürfe, wenn es um einen bezahlbaren Krankenversicherungsschutz gehe.