Die deutschen Pharmahersteller wollen Steuervergünstigungen durchsetzen, die forschenden Herstellern zugute kommen sollen. Auf der Hauptversammlung des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) sprach sich Verbandschef Dr. Bernd Wegener erneut für eine steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung aus. Bereits vor zwei Jahren habe der BPI in einem Gespräch mit Finanzminister Peer Steinbrück eine besondere Abzugsfähigkeit für R&E-Ausgaben vorgeschlagen.
Auch die EU-Kommission hat laut Wegener bereits 2006 den Mitgliedsstaaten die Förderung von Forschung und Entwicklung (F&E) durch steuerliche Maßnahmen empfohlen. Im vergangenen November hatte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) vorgeschlagen, branchenübergreifend 10 Prozent des unternehmerischen F&E-Aufwandes von der Steuerschuld abzuziehen.
Gemeinsam mit der Verband der Forschenden Arzneimittelhersteller (VFA) unterstütze der BPI diese Vorschläge, so Wegener: „Es geht darum, die Unternehmen steuerlich zu entlasten, die durch risikoreiche Forschung und Entwicklung Patienten Therapiemöglichkeiten eröffnen und gleichzeitig Arbeitsplätze, Umsätze und damit die Steuereinnahmen der Zukunft sichern.“ Großbritannien und Frankreich, wo die Personalnebenkosten der Entwicklungsabteilungen sogar vom Staat übernommen würden, seien da wesentlich weiter.
Den Pharmafirmen geht es auch darum, sich - anders als bei Förderanträgen - nicht mehr in die Karten schauen zu lassen. Im Wirtschaftsministerium (BMWi) hat man hier allerdings offenbar noch Vorbehalte: Die steuerliche Forschungsförderung sei das teuerste, am wenigsten zielgenaue Finanzierungselement, sagte Hartmut Schauerte, Parlamentarischer Staatssekretär im BMWi und Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung.
Für die Hersteller wird laut Wegener die Erforschung und Entwicklung neuer Arzneimittel zunehmend wichtiger, sind diese doch - wenngleich als Schrittinnovationen oft unterbewertet - der einzige Ausweg aus dem Ausschlusssystem der Rabattverträge. Die Pharmafirmen fordern transparente, faire und nachvollziehbare Vergabeverfahren und Zuschlagskriterien.
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