AMG-Novelle

Hersteller wollen nicht müssen

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Für die Pharmagroßhändler geht es um viel bei der heutigen Anhörung zur 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes im Bundesgesundheitsministerium: Die Grossisten wollen wie die Apotheken pauschal vergütet werden, damit sich das Vollsortiment auch in Zeiten der Direktlieferung noch lohnt. Außerdem soll per Versorgungsauftrag die Industrie verpflichtet werden, alle vollsortierten Großhändler zu beliefern. Dies könnte wiederum die Exklusivvertriebspläne einiger Pharmakonzerne durchkreuzen. Gegen beide Vorschläge erheben sich die Stimmen der Pharmaverbände.

Cornelia Yzer, Geschäftsführerin des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller (VFA), sagte: „Die Belieferungspflicht wäre der falsche Weg. Grundsätzlich sollte der Hersteller entscheiden, welchen Vertriebsweg er für sein Produkt wählt.“ Großhandel, Direktlieferung oder die Nutzung beider Optionen, die jeweils beste Lösung solle der Markt hervorbringen und nicht der Gesetzgeber, so Yzer.

Auch die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI), Professor Dr. Barbara Sickmüller, sieht keine Notwendigkeit, die Vertriebswege neu zu regeln. „Die Pläne der Bundesregierung haben keine Rechtsgrundlage im EU-Recht und sind gemeinschafts- und verfassungsrechtlich bedenklich.“ Der Belieferungsanspruch des Großhandels greife unverhältnismäßig in die unternehmerische Freiheit der pharmazeutischen Unternehmen ein und behindere die Auswahl geeigneter Vertriebspartner, so Sickmüller.

Die geplante Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AmPreisV) hin zu einer Pauschalvergütung hätte aus Sickmüllers Sicht weitreichende Folgen: eine Verteuerung günstiger Arzneimittel und daraus resultierende Anpassungen der Festbeträge und Zuzahlungsbefreiungsgrenzen. „Das Chaos wäre perfekt“, so die BPI-Vize.

Mehr Transparenz im Wettbewerb durch eine Änderung der AMPreisV wünscht sich der Deutsche Generikaverband: Die Anteile des Herstellers und die Honorierung der Dienstleistungen von Großhandel und Apotheke müssten gesondert ausgewiesen werden, forderte der Verbandsvorsitzende Fritz Orth. Der „Arzneimittelpreis“ sei dann der Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers zuzüglich Mehrwertsteuer. „Nur den kann der Hersteller schließlich beeinflussen“, so Orth. Grundsätzlich sei es aber richtig, den Pharmagroßhandel als unverzichtbaren Partner der mittelständischen Generikaindustrie abzusichern.

Pro Generika hatte bereits im Mai die Forderung der Großhändler nach einem Logistik-Fixzuschlag abgelehnt.

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