KBV/ABDA-Modell

Hersteller wollen keine Wirkstoffliste APOTHEKE ADHOC, 12.04.2011 16:10 Uhr

Berlin - 

Das heute von ABDA und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) vorgestellte Modell zur Veränderung der Arzneimittelversorgung ist bei den Herstellern auf wenig Begeisterung gestoßen. Kritisch sieht die Industrie vor allem den Vorschlag, dass der Arzt künftig nur noch Wirkstoffe aus einem Medikationskatalog verordnen soll.

Der Kategorisierung in Arzneimittel der Wahl und Reservemittel sieht der Verband Pro Generika kritisch: „Wir können uns nicht vorstellen, dass die Ärzte freiwillig ihre Therapiehoheit gegen einen so genannten Medikationskatalog eintauschen wollen“, sagt Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika.

Für Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI), wirft der Medikationskatalog mehr Fragen auf, als dass er Lösungen bietet: „Wer entscheidet denn, nach welchen Kriterien welche Medikamente in diesem Katalog enthalten sind, und woher nimmt er die Legitimation?“

Auch die Wirkstoffverordnung sehen die Pharmaverbände kritisch. Der BPI befürchtet, dass Patienten - wie bei der Substitution durch Rabattarzneimittel - Präparate erhalten könnten, in denen ihre Indikation nicht aufgeführt ist. „Es ist unvorstellbar, dass jeder Patient in der Apotheke seine Diagnose erklären muss, damit ein adäquates Arzneimittel ausgewählt werden kann. Die Diagnose gehört in das geschützte Vertrauensverhältnis von Arzt und Patient“, sagt Fahrenkamp.

Der Austausch wirkstoffgleicher Präparate sei insbesondere bei „kritischen Indikationen“ wie Epilepsie, Asthma, Depression, Diabetes und Parkinson oder einer geringen therapeutischen Breite der Wirkstoffe bedenklich. „Auch durch das Medikationsmanagement, wie es von KBV und ABDA vorgeschlagen wird, wird dieses Problem nicht behoben, denn nicht alle Patienten werden nur von einem Apotheker versorgt“, sagt Fahrenkamp.

Auch der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) steht den Vorschlägen kritisch gegenüber. Die Instrumente „Medikationskatalog“ sowie „Wirkstoffverordnung“ liefen Gefahr, in einer (quasi)-staatlichen, zentralistischen Planung zu münden, an deren Ende eine die Therapiefreiheit der Ärzte einschränkende Positivliste stehe, sagte ein Sprecher.