Stückelung

Hersteller verteidigen „Stückel“-Preise

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Das Thema „Stückeln“ hat in der Branche für viel Aufregung gesorgt. Nun haben die Hersteller gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) Stellung bezogen: Den Vorwurf, dass ihre Preispolitik Apotheker gezielt zum „Stückeln“ animiert, weisen sie darin zurück. Die Unternehmen führen stattdessen die gesetzlichen Vorgaben als Ursache an.

„Den Herstellerverbänden sind keine Beispiele bekannt, dass pharmazeutische Unternehmer ihre Abgabepreise bewusst so gestalten, dass die Stückelung durch Einkauf kleinerer Packungsgrößen für Apotheker ökonomisch lukrativ ist“, schreiben der Branchenverband Pro Generika, der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH), der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) sowie der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) in ihrer gemeinsamen Stellungnahme.

Dass der Apothekeneinkaufspreis (AEP) von kleineren Packungsgrößen mitunter in der Summe günstiger sei als der Preis der verordneten Großpackung liege „allein an dem System der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV)“, so die Verbände. Die „Verwerfung“ sei primär dem fixen Apothekenzuschlag von 8,10 Euro geschuldet, den die pharmazeutischen Unternehmen bei ihrer am Apothekenverkaufspreis (AVP) ausgerichteten Preiskalkulation berücksichtigen müssten.

Die Hersteller gestalten ihre Abgabepreise demnach so, dass sie einschließlich der Handelsspannen und der Mehrwertsteuer entweder der jeweiligen Zuzahlungsfreistellungsgrenze oder dem jeweiligen Festbetrag entsprechen.

Der AVP weise daher wegen des Apothekenzuschlags auf der AEP-Ebene „eine Verwerfung mit der - bekannten - Folge auf, dass der Apothekeneinkauf kleinerer Packungen in der Summe günstiger ist als der Einkauf der entsprechenden Großpackung“.

Als Beispiel verweisen die Hersteller unter anderem auf Pantoprazol: Eine 20 Milligramm-Packung mit 98 Stück kostet im Einkauf 49,89 Euro. Für sieben 14-er Packungen muss die Apotheke allerdings nur 40,46 Euro bezahlen. Der AEP von 5,78 Euro ergebe sich aus dem Festbetrag von 16,72 Euro.

Die Herstellerverbände erinnern in ihrer Stellungnahme daran, dass eine „Stückelung“ rechtswidrig ist. Erlaubt sei die Bündelung von Einzelpackungen nur, wenn die verordnete Menge keiner im Handel befindlichen Packungsgröße entspreche. Über diesen Sachverhalt habe man die Mitgliedsunternehmen in der vergangenen Woche informiert.

Zur Frage, ob die Hersteller beabsichtigen, die Preispolitik zu ändern, erteilen die Verbände dem BMG eine Abfuhr: „Schon aus kartellrechtlichen Gründen ist es den Herstellerverbänden, erst recht aber pharmazeutischen Unternehmen, nicht möglich, die Preisgestaltung von Arzneimitteln öffentlich und untereinander zu diskutieren“, heißt es in der Stellungnahme. Man sehe sich daher „außerstande“, diese Frage zu beantworten.

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