Kosten-Nutzen-Bewertung

Hersteller sollen Preise verhandeln

, Uhr

Neue Arzneimittel sollen künftig einer strengeren Nutzen-Bewertung unterzogen werden. Preisverhandlungen zwischen Krankenkassen und Pharmaherstellern soll es allerdings erst nach einem Jahr geben. Das geht aus dem Diskussionspapier des Bundesgesundheitsministeriums hervor.

Innovative Medikamente sind laut Referentenentwurf auch in Zukunft unmittelbar nach Marktzulassung voll erstattungsfähig. Innerhalb eines Jahres müssen die Pharmafirmen dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein Dossier zu Nutzen und Kosten des Medikaments vorlegen, inklusive Phase III-Studien. Der G-BA oder das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) können weitere Studien verlangen.

Das IQWiG nimmt anschließend innerhalb von drei Monaten eine Nutzenbewertung vor. „In der Bewertung wird insbesondere festgestellt, für welche Patienten und Erkrankungen ein Zusatznutzen besteht, was die Vergleichsprodukte sind und ob das Arzneimittel 'Solist' ist oder ob Wettbewerb mit ähnlichen Arzneimitteln besteht“, heißt es in der Begründung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung“.

Wird dem Arzneimittel auch nach einer Anhörung der Fachkreise kein Zusatznutzen zugesprochen, soll es direkt in das Festbetragssystem überführt werden. Für nicht festbetragsfähige Arzneimittel ohne Zusatznutzen sollen die Hersteller mit dem GKV-Spitzenverband einen Rabatt aushandeln, bei dem den Krankenkassen keine Mehrkosten gegenüber vergleichbaren Therapien entstehen.

Direkt verhandelt werden sollen auch die Preise von neuen Medikamenten mit Zusatznutzen. Innerhalb eines Jahres nach der Zulassung müssen sich Hersteller und GKV-Spitzenverband auf einen Erstattungsbetrag als Rabatt auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (ApU) einigen. Der Listenpreis des Unternehmers bleibt unverändert. Können sich beide Seiten nicht einigen, entscheidet eine Schiedsstelle innerhalb von drei Monaten. Der Rabatt soll dann auf Basis internationaler Vergleichspreise festgelegt werden.

Außerdem können die Kassen mit der Industrie einzeln oder im Verbund Mehrwert- und Versorgungsverträgen oder Verträge der Integrierten Versorgung schließen.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte