Insulinanaloga

Hersteller kritisieren G-BA-Beschluss Désirée Kietzmann, 27.02.2008 11:50 Uhr

Berlin - 

Die Analoginsulin-Hersteller reagieren mit Unverständnis auf den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), kurzwirksame Insuline aus der Erstattungspflicht der Krankenkassen herauszunehmen. Sie kritisieren insbesondere die Auswirkungen für Kinder und Jugendliche: „Diese Entscheidung verhindert weitgehend ein spontanes Leben der kleinen Patienten“, heißt es in einer Stellungnahme von Lilly Deutschland.

„Wir sehen völlig verunsicherte Patienten“, beschrieb Sanofi-Aventis-Sprecherin Judith Kramer die aktuelle Situation gegenüber APOTHEKE ADHOC. Denn der G-BA-Beschluss tritt erst in Kraft, wenn der Gesetzgeber innerhalb von 60 Arbeitstagen keine Beanstandung einlegt. „Wir hoffen, dass das Bundesministerium für Gesundheit den Beschluss noch einmal gründlich unter die Lupe nimmt“, sagte Lilly-Sprecherin Katja Preugschat.

Der G-BA-Vorsitzende Dr. Rainer Hess hatte betont, dass Analoga erstattungsfähig bleiben, wenn sie nicht teuer als Humaninsulin sind. Die Unternehmen wollten sich am Dienstag jedoch nicht dazu äußern, ob es Preissenkungen von Herstellerseite oder neue Rabattverträge mit den Krankenkassen geben wird. „Wir sehen im Moment keinen Grund, aktiv zu werten, und warten die BMG-Entscheidung ab“, sagte Preugschat gegenüber APOTHEKE ADHOC. Einer auch von Hess angeregten generellen Festbetragsregelung für Insuline steht Lilly nicht ablehnend gegenüber. „Das würde allen Beteiligten die Arbeit erleichtern“, so Preugschat.

Die bestehenden Rabattverträge einzelner Krankenkassen über Insulinanaloga gelten nur für Typ-2-Diabetiker und wären somit nicht auf Versicherte mit der Autoimmunvariante der Erkrankung übertragbar. Da kurzwirksame Insuline für Typ-1-Diabetiker bisher von den Kassen erstattet wurden, sahen die Hersteller bei den Rabattvereinbarungen keinen Grund, die Preise auch für diese Patientengruppe abzusenken.