Die Pharmahersteller haben die Forderung der Krankenkassen nach einem Mitspracherecht bei der Preisgestaltung von neuen Arzneimitteln zurückgewiesen: „Mit der Zulassung sind die Arzneimittel auch erstattungsfähig. Dabei muss es auch in Zukunft bleiben“, sagte Cornelia Yzer, Geschäftsführerin des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller (VFA). Patienten dürften nach der Zulassung eines neuen Arzneimittels nicht „in die Warteschleife geschickt werden“, wie es zum Teil in anderen Ländern üblich sei, so Yzer.
Der GKV-Spitzenverband hatte in der vergangenen Woche eine gesetzliche Preisdeckelung für Innovationen als Voraussetzung für die Erstattung gefordert. Den Preis für ein neues Medikament dürfe nicht alleine der Hersteller festlegen, hatte Johann-Magnus von Stackelberg, Vizevorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, gesagt. Höchstpreise sollten von einer „demokratisch legitimierten Institution“ festgelegt werden, lautete die Forderung.
Bislang wird ein Medikament, das die Zulassung erhält, automatisch in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen. Die Kassen plädieren nun für eine krankheitsübergreifende Kosten-Nutzen-Analyse als „vierte Hürde“. Diese könnte den Anteil der verordneten neuen Medikamente erheblich senken. Der VFA hingegen weist darauf hin, dass der Marktanteil von Arzneimitteln, die nicht älter als fünf Jahre sind, aktuell lediglich bei 6 Prozent läge. Deutschland liege damit am unteren Ende der Skala in Europa.
APOTHEKE ADHOC Debatte