Homöopathika

Hersteller verteidigen Apothekenpflicht

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Berlin -

Aus dem Nichts heraus hatte die Verbraucherschutzbeauftragte der Unionsfraktion im Bundestag, Mechthild Heil, gestern die Apothekenpflicht für Homöopathika in Frage gestellt. Protest kommt von den Pharmaverbänden und vom Branchenprimus DHU.

Die Forderung, Homöopathika aus der Apothekenpflicht zu entlassen, gefährde das Patientenwohl, so Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI). „In Drogeriemärkten am Selbstbedienungsregal findet sicherlich keine Beratung statt.“

Auch einen Nennung der Bestandteile in deutscher Sprache sei abzulehnen: Form und Sprache der Packungsbeilage seien verpflichtend vorgeschrieben. „Die Inhalte – Wirkung und Anwendung, Anwendungsbeschränkungen und Warnhinweise, Dosierung und Nebenwirkungen – sind gesetzlich geregelt und in deutscher Sprache verfasst.“ Homöopathische Arzneimittel würden seit Jahrzehnten unproblematisch angewendet. Fahrenkamp: „Die Verbraucherschützerin redet Verständnisschwierigkeiten künstlich herbei.“

Wichtig sei, dass der Patient das für seine Erkrankung passende Arzneimittel erhalte. „Deswegen ist es umso wichtiger, dass die Arzneimittelberatung und -abgabe in den Händen von Medizinern Ärzten und Apothekern liegt.“

Auch Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH) findet, dass Homöopathika aus gutem Grund apothekenpflichtig sind: „Mit der Apothekenpflicht wird eine sachgerechte Anwendung homöopathischer Arzneimittel im Rahmen einer heilberuflichen Beratung des Apothekers sichergestellt. Und das ist wichtig für die Patientensicherheit. Nur der Status der Apothekenpflicht gewährleistet, dass der Apotheker im Zweifel auch auf die Grenzen einer homöopathischen Behandlung hinweisen kann.“

Homöopathische Arzneimittel seien ein bewährter Bestandteil der Therapievielfalt. „Sie sind besonders geeignet, um im Rahmen der apothekengestützten Selbstmedikation bei Störungen des Alltags und leichten vorübergehenden Erkrankungen eingesetzt zu werden. Das können akute Beschwerden sein, aber auch wiederkehrende Symptome im Rahmen einer Grunderkrankung, die der Patient schon kennt.“

Die DHU erklärt, dass bei den fast 30.000 Anfragen, die pro Jahr am Standort in Karlsruhe eingehen, der Wunsch nach deutscher Bezeichnung noch nie Thema gewesen sei. Insofern sei aus Verbrauchersicht kein Handlungsbedarf zu erkennen. „Es wurden übrigens auch noch nie fachlich chemische Namen wie Propranolol von schulmedizinischen Produkten mit dem Ansinnen einer deutschen Übersetzung infrage gestellt.“

Homöopathische Arzneimittel hätten seit Jahrzehnten eine weltweit einheitliche Bezeichnung in lateinischer beziehungsweise fachlich richtiger Bezeichnung. „Das ist ein Vorteil, um den in anderen Bereichen noch gerungen wird. Alle Ärzte, Therapeuten, Apotheker arbeiten nach diesem einheitlichen Prinzip. Alle homöopathischen Standardwerke sprechen weltweit die gleiche Sprache, sei es das amtliche deutsche, indische, brasilianische oder amerikanische Arzneibuch.“

Oft seien die homöopathischen Namen sogar besser bekannt als die deutschen Bezeichnungen. „Es wäre ein Nachteil für die Verbraucher weltweit, in jedem Land die Präparate in die Landessprache rückzuführen. Die Homöopathie arbeitet da mit einem modernen, konsistenten und global funktionierendem System.“ Alle Namen beziehungsweise deren Übersetzung seien in der Literatur zu finden und im Web aufrufbar.

Anders als oft behauptet werde, gebe es in der Homöopathie durchaus hochwertige Studien, die die Wirksamkeit in verschiedenen Indikationen belegten. Untersuchungen aus dem Bereich der Grundlagenforschung zeigten reproduzierbar an Modellen, dass homöopathische Potenzierungen deutliche Effekte hätten.

Hier gelte es mit weiterer Forschung die Wirkmechanismen zu entschlüsseln. Es sei überhaupt nicht verständlich, eine Medizin mit belegter Wirksamkeit infrage zu stellen, weil die zugrunde liegenden Mechanismen noch nicht aufgeklärt seien. „Auch in der Schulmedizin gibt es in vielen Bereichen keine abschließende Gewissheit über Wirkmechanismen.“

Homöopathische Arzneimittel seien auch durchaus stofflicher Natur. Eine Tiefpotenz wie D3 entspreche der Konzentration von verschiedenen Hormonen im Blut. Hochpotenzen jenseits der stofflichen Nachweisgrenze würden in der ärztlichen homöopathischen Therapie eingesetzt. „Vorteil und Arbeitsprinzip der Homöopathie ist, dass unterschiedliche Wirkstoffkonzentrationen für den individuellen therapeutischen Einsatz verwendet werden.“

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