EuGH-Spezial

Hersteller bekennen Farbe

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Die Pharmahersteller haben sich positiv über die Schlussanträge von Generalanwalt Yves Bot geäußert. „Die Generikahersteller sehen sich in ihrer Überzeugung bestätigt, ohne Wenn und Aber auf die inhabergeführte Apotheke zu setzen“, sagte Pro Generika-Geschäftsführer Peter Schmidt. Nur sie biete die unabhängige Beratung, die ihre Kunden im Zusammenhang mit dem besonderen Gut Arzneimittel dringend benötigen.

„Während die Arzneimittelhersteller für die Produktqualität garantieren, sorgen die Apotheker mit ihrer hohen Beratungskompetenz für die Einsatzqualität. Nur so kann eine Arzneimitteltherapie zu einem optimalen Ergebnis führen“, sagte Schmidt.

Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) begrüßte ebenfalls den Schlussantrag des Generalanwalts. „Sollte der EuGH dem Votum des Generalanwalts folgen und das Fremdbesitzverbot von Apotheken für EG-rechtskonform erklären, besteht nach Auffassung des BAH erst recht nicht die Notwendigkeit, angesichts der bloßen Behauptung, die Arzneimittelversorgung sei außerhalb von Apotheken effizienter und kostengünstiger, das Apothekensystem zu ändern.“

Nur der Grundsatz der Apothekenpflicht und die Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO) gewährleisten aus Sicht des BAH ein hohes Sicherheitsniveau bei der Abgabe von Arzneimitteln. Daher fordert der Verband auch weiterhin die Apothekenpflicht für OTC-Arzneimittel.

Der Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hat sich der positiven Bewertung angeschlossen: „Wir hoffen, dass der EuGH sich der Position des Generalanwalts anschließt. Denn seine Feststellungen belegen, welchen Stellenwert die inhabergeführte Apotheke für die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung für die Bevölkerung hat“, sagte BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp.

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