Substitutionstherapie

Heroin wird Kassenleistung

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Nach jahrelangem Streit ist der Weg für die Substitutionstherapie mit Heroin nun frei: Künftig sollen Schwerstabhängige Diamorphin auf Rezept bekommen. Ohne Fraktionszwang beschloss der Bundestag mit großer Mehrheit einen von der SPD initiierten Antrag und stimmt damit einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes zu.

Die Abgabe soll in speziellen Einrichtungen unter staatlicher Aufsicht erfolgen, teilte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carola Reimann, mit. Betroffene müssen seit mindestens fünf Jahren opiatabhängig sein, mindestens zwei erfolglose Therapien hinter sich haben und mindestens 23 Jahre alt sein. Diamorphin wird als verschreibungspflichtiges Betäubungsmittel eingestuft.

Grundlage für die Entscheidung ist eine zwischen 2002 und 2006 in in Bonn, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Köln und München durchgeführte Studie. Die Behandlung mit dem Ersatzstoff Methadon führte in der Untersuchung bei weniger Teilnehmern zu deutlichen Gesundheitsverbesserungen als Diamorphin. Mit dem Beschluss ist die Fortführung der nach Studienende weiter betriebenen Heroinabgabe in den sieben Modellstädten gesichert.

Die Unionsfraktion lehnte den Gesetzentwurf ab und warnte, bis zu 80.000 Abhängige könnten nun Anspruch auf eine Diamorphin-Behandlung bekommen und den Kassen dreistellige Millionenkosten bringen. Reimann geht lediglich von bis zu 3000 Schwerstabhängigen aus, die nach jahrelangem Leiden infrage kommen.

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